DVFA kommentiert Pläne für weniger Reporting-Pflichten
Die EU-Kommission will die Nachhaltigkeitsberichtspflichten straffen. Nun warnt der Investmentverband DVFA, dass wichtige ESG-Indikatoren entfallen oder kaum messbare Indikatoren bestehen bleiben könnten.
Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) begrüßt die Pläne der Europäischen Kommission, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen, etwa die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), zu überarbeiten und zu straffen. In einer Mitteilung erinnert der DVFA-Fachausschuss Sustainability daran, dass die Europäische Finanzberichterstattungsgruppe (EFRAG), eine unabhängige Expertengruppe, die die Europäische Kommission berät, mit der Überarbeitung der ESRS beauftragt wurde.
Am 31. Juli 2025 hatte die EFRAG erste Entwürfe veröffentlicht. Im Rahmen des noch bis Ende September 2025 laufenden Konsultationsprozesses erklärt der Investment-Verband mit Sitz in Frankfurt am Main, er befürchte, dass wichtige ESG-Indikatoren durch die ESRS-Straffung entfallen könnten oder kaum messbare Indikatoren bestehen bleiben. Vor diesem Hintergrund macht die DVFA konkrete Vorschläge.
Kernforderungen der DVFA
Als erste von insgesamt fünf Kernforderungen macht der Verband deutlich, dass eine Fokussierung auf weniger, aber vergleichbare und eindeutige Indikatoren/Key Performance Indicators (KPIs) positiv zu bewerten sei, ebenso die Erleichterungen für kleinere Unternehmen. So könnten europäische Unternehmen von überproportionalen Berichtspflichten im Verhältnis zu globalen Wettbewerbern entlastet werden. Jedoch sollten diese Änderungen im Ergebnis nicht hinter die bisherigen Berichtspflichten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zurückfallen, fordert die DVFA.
Die zweite Kernforderung lautet: „Die zu berichtenden Indikatoren auf Unternehmensebene sollten endlich mit den Reporting-Verpflichtungen von Finanzmarktteilnehmern stringent verzahnt werden.“ Daher fordert die DVFA, bei der Überprüfung finanziell wesentliche Indikatoren und solche, die für das regulatorische Reporting der Finanzmarktteilnehmer relevant sind, zu bewahren.
„Bei den regulatorischen Indikatoren sollten insbesondere die Indikatoren erhalten werden, die für das Investoren- und Fondsreporting nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) relevant sind“, argumentiert der DVFA-Fachausschuss Sustainability. Darunter fallen den Angaben zufolge unter anderem alle Datenpunkte, die für die Bemessung der Principal Adverse Impacts (PAI) sowie des regulatorischen Sustainable Investment Share nach Art. 2 (17) SFDR relevant sind.
DVFA fordert mehr Gleichwertigkeit
Drittens macht der Verband deutlich, dass eine starke Kohärenz der ESRS-/EFRAG-Datenpunkte und der Datenpunkte des International Sustainability Standards Board (ISSB), ein Gremium zur Erarbeitung internationaler Standards für die Berichterstattung bezüglich Nachhaltigkeitsthemen, notwendig sei. Dies sei jedoch in den bisherigen EFRAG-Darstellungen nur bedingt sichtbar wird, stellt der Investment-Verband fest und fordert mehr Gleichwertigkeit: „Eine solche möglichst große Äquivalenz – nicht nur Interoperabilität – sollte aus Sicht von Unternehmen und Investoren gleichermaßen vorteilhaft sein, denn dadurch wird ein Konvergenzpfad zu einem globalen Standard für zu berichtende ESG-KPIs möglich. Ein global nicht anschlussfähiger europäischer Rahmen ist nicht im Sinne von Unternehmen und Investoren.“
ESG-Daten dürfen ferner nicht zu Finanzdaten „zweiter Klasse“ werden, benennt der Verband seine vierte Kernforderung. „Die standardisierte Maschinenlesbarkeit von ESG-Datenpunkten muss wie in der Finanzberichterstattung sichergestellt werden. Die Rückkehr zum Status quo ante (des NFDR-Reportings vor 2018) ist nicht erstrebenswert. ESG-Daten sind für viele Investoren ebenso entscheidungsrelevant wie klassische Finanzkennzahlen.“
Die DVFA kritisiert in einem fünften Punkt ihrer Stellungnahme die „Intransparenz der durch EFRAG zur Verfügung gestellten ESRS-Änderungen“ und die kurze Konsultationsfrist. Dadurch werde eine fundierte Überprüfung durch wichtige Stakeholder erschwert. Man benötige mehr Zeit und Beteiligung. „Die Konsultation sollte konzertiert zwischen Regulierern, Unternehmen und Investoren erfolgen. Dieser Stakeholder-Prozess ist entscheidend für eine effiziente und nutzenstiftende Berichterstattung. Die Konsultation sollte daher ausreichenden und transparenten Raum bekommen.“
Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen reduziert werden
Die Europäische Kommission hat Anfang des Jahres ein sogenanntes Omnibusverfahren eingeleitet, um die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen zu überarbeiten. Ein solches Legislativverfahren soll mehrere Gesetzesänderungen in einem einzigen Rechtsakt bündeln, um Vorschriften zu vereinfachen und administrative Belastungen zu reduzieren.
EU-Kommission und EFRAG planen laut DVFA eine erhebliche Reduzierung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, indem sie die Anzahl der obligatorischen Datenpunkte deutlich verringern möchten. Parallel dazu soll die Schwelle für die Unternehmensgröße, ab der eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich ist, angehoben werden.
Außerdem soll die Wesentlichkeitsanalyse vereinfacht werden – durch eine klarere Struktur und weniger Interpretationsspielraum für Unternehmen. Außerdem sollen die Offenlegungspflichten flexibilisiert werden, sodass bestimmte Angaben künftig freiwillig erfolgen können.
Vorschlag zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten
Am 26. Februar 2025 hatte die EU-Kommission im Rahmen des Omnibusverfahrens einen Vorschlag zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten vorgelegt. Die Verordnung umfasst nach Angaben der Kanzlei Möhrle Happ Luther zwei separate Verfahren: das kurzfristige Verfahren COM (2025) 80 und das mittelfristige Verfahren COM (2025) 81. COM (2025) 80 sieht eine vorübergehende Aussetzung des CSRD-Umsetzungszeitplans vor, um Inkonsistenzen zu vermeiden. Die vorübergehende Aussetzung wurde am 3. April 2025 vom EU-Parlament beschlossen. COM (2025) 81 zielt auf umfassende Änderungen an CSRD, EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD und der EU-Taxonomie zur Vereinfachung der Berichtspflichten ab.
Aufgabe der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung, EFRAG, ist es, eng mit der EU und anderen internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, die Nachhaltigkeitsstandards entwickeln, wie zum Beispiel dem ISSB. Die von EFRAG entwickelten Standards sollen die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der CSRD-Verordnung der Europäischen Union in Einklang bringen, um genaue und zuverlässige Daten für Investoren und andere Interessengruppen zu gewährleisten.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: ESG-Berichtspflichten
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