Traditionelle Anlagen
23. April 2012

DVFA und BVI präsentieren Standards für Unternehmensanleihen

Erweiterung der „Mindeststandards für Bondkommunikation“. Siebel: Ansprechpartner für Investoren und Emittenten.

Die DVFA kümmert sich verstärkt um Corporate Bonds. Bereits 2011 hat der Arbeitskreis „Bondkommunikation“ der Finanzanalysten seine „Mindeststandards für Bondkommunikation“ veröffentlicht. Diese Standards fanden Eingang in den General Standard der Deutschen Börse. Diese zwölf berichtspflichtigen Punkte fanden in der vergangenen Woche eine Erweiterung. Gemeinsam mit dem BVI hat die DVFA neue Standards für Unternehmensanleihen unter dem Schuldverschreibungsgesetz vorgestellt. 
Diese Standards fordern die Bestellung eines mit speziellen Informationsrechten ausgestatteten gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. Ziel sei es, das Rollenbild, die Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des gemeinsamen Vertreters zu konkretisieren. DVFA-Geschäftsführer Ralf Frank erwartet, dass diese Standards dazu beitragen, professionelle Bond-Investor-Relations zu etablieren. Rudolf Siebel, Geschäftsführer des BVI, ergänzt: „Durch den gemeinsamen Vertreter erhalten Bondinvestoren die auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationen. Investoren und Emittenten sichern sich bei einem Refinanzierungsbedarf einen kompetenten Ansprechpartner." 
portfolio institutionell newsflash 23.04.2012/pe
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