Recht, Steuer & IT
19. November 2018

DWS: Zentralbanken sollen Klimarisiken angehen

Klimawandel als Risiko für Finanzstabilität. Niederländische Zentralbank unterschreibt PRI.

Die DWS schlägt in einem Forschungspapier vor, dass die Zentralbanken den Übergang zu kohlenstoffarmen Volkswirtschaften und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) durch ihre makro- und mikroprudentielle Aufsicht aktiver unterstützen sollten. Möglichkeiten für die Zentralbanken, eine aktivere Rolle zu übernehmen, sind nach Angaben des ESG-Forschungsteams der DWS geldpolitische Rahmenbedingungen, der Aufbau der Evidenzbasis für differenzierte Eigenkapital- und Mindestreservequoten, beispielsweise durch Unterstützung bei der Schaffung energieeffizienter Hypotheken und grüner Anleihen, und die Einrichtung verantwortungsvoller Anlagestrukturen für Zentralbankbilanzen, Reserven und eigene Pensionsfonds.

Zudem hat das ESG Thematic Research Team der DWS die Zentralbanken dazu ermutigt, verantwortungsvolle Anlagestrukturen für ihre Reserven und Pensionsgelder umzusetzen, indem sie die Principles for Responsible Investing (PRI) unterzeichnen. Michael Lewis, Leiter des ESG Thematic Research Teams bei der DWS, schreibt in der Arbeit: „Der Klimawandel ist und bleibt ein Schwerpunktthema angesichts der potenziellen Risiken extremer Wetterereignisse, des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und der zunehmenden Gefahr von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel, die die Finanzstabilität gefährden.“ Die Europäische Zentralbank hat laut Lewis kürzlich erklärt, dass die Zentralbanken selbst ihre Funktionsweise anpassen sollten, indem sie die Verwendung von ESG-Kriterien bei der Bildung und Verwaltung ihrer eigenen Vermögensanlagen ausweiten. Richtungsweisend ist für Lewis die niederländische Zentralbank, indem sie Anfang 2019 PRI-Unterzeichner sein wird. „Wir ermutigen andere Zentralbanken, dem Beispiel der DNB zu folgen und anzustreben, führende verantwortungsbewusste Investoren zu sein.“

GDV begrüßt Pläne der EU-Kommission
Schon länger bestehen Pläne der EU-Kommission, ein prinzipienorientiertes Klassifizierungssystem für nachhaltige Anlagen einzuführen. Diese werden vom Versicherungsverband GDV begrüßt. Der Verband argumentiert, dass die die Transparenz im Markt für Investoren und Emittenten gleichermaßen verbessern und auf diese Weise die Entwicklung des Marktes für nachhaltige Kapitalanlagen entscheidend unterstützen könnte.

Eine verpflichtende generelle Beachtung von ESG-Kriterien ist jedoch aus GDV-Sicht nicht erforderlich. Die Begründung des Verbands: Versicherer müssen Nachhaltigkeitsaspekte, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf die Sicherheit, Rentabilität oder Liquidität ihrer Kapitalanlagen haben, bereits heute unter Solvency II berücksichtigen – im Rahmen des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle, PPP).

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