Alternative Anlagen
29. September 2014

Ein einheitlicher Markt sieht anders aus

Nationale Vorschriften hebeln in Europa die grenzüberschreitenden Vorteile der AIFM-Richtlinie aus. Das hat eine Untersuchung der Juristen von CMS ergeben.

Die vor einiger Zeit in Kraft getretene AIFM-Richtlinie propagiert nach Einschätzung der Experten der Kanzlei CMS die sogenannte Passporting-Rechte als einen der Hauptvorteile für Verwalter von Hedge-, Private-Equity-, Immobilien- und anderen alternativen Investmentsfonds. Wie die Juristen in einer aktuellen Pressemitteilung erläutern, sollen die Verwalter mit dem EU-Passport ihre Produkte in allen EU-Mitgliedsländern vermarkten können. Ziel sei eine harmonisierte Regulierung für das Management alternativer Investmentfonds in der Europäischen Union. In der Praxis erlebten die Manager alternativer Investmentfonds (AIFM) bei der Nutzung des Passportsystems jedoch Beeinträchtigungen, da ihnen einige nationale Regulierungsbehörden „Grenzkontrollen“, Gebühren und zusätzliche Compliance-Anforderungen auferlegten, so die Juristen. 
Einige Länder berechneten beispielsweise keine Antragsgebühren für die Passportregistrierung von Fonds, die vom Ausland aus im eigenen Land oder vom Inland aus im Ausland vertrieben werden sollen. Beispielhaft nennt man bei CMS das Vereinigte Königreich, Irland, Frankreich und die Niederlande. Indes könnten die AIFM in diesen Ländern regelmäßigen aufsichtsrechtlichen Gebühren unterliegen. Demgegenüber stellt eine Reihe anderer Länder zusätzlich zu ihren bestehenden Gebührenstrukturen weitere Antragsgebühren in Rechnung. Das sei etwa in Deutschland, Luxemburg und Finnland der Fall. 
„Angesichts der vielfältigen nationalen Vorschriften in Europa können die als AIFM zugelassenen Verwalter nur schwer die Kosten und sonstigen Erfordernisse einschätzen, die mit der Durchdringung des europäischen Marktes verbunden sind“, meint Melville Rodriques, Partner und Leiter der CMS Funds Group. Seiner Einschätzung nach müssten die Verwalter die Kosten und die Compliance-Anforderungen eines europaweiten Vertriebs ihrer Fonds aber zuverlässig ermitteln können.
In diesem Zusammenhang hat CMS einenLeitfaden zum Thema „Passporting“veröffentlicht, der Verwalter alternativer Investmentfonds dabei unterstützen soll, sich mit den neuen Rechtsvorschriften und komplexen Zusammenhängen des grenzüberschreitenden Fondsmanagements unter der AIFM-Richtlinie, anderen europäischen Richtlinien und nationalen Regulierungsvorschriften zurechtzufinden. 
portfolio institutionell newsflash 29.09.2014/Tobias Bürger 
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