Recht, Steuer & IT
14. Juni 2011

Eiopa: Kein „Copy-Paste“ von Solvency II auf Pensionskassen

Die Kassen sind anders als Versicherungen, sagt der neue Eiopa-Präsident.

FRANKFURT – Gabriel Bernardino, Präsident der neuen europäischen Versicherungs- und Pensionsaufsicht Eiopa, hat sich klar gegen eine Anwendung des Regelwerkes Solvency II auf firmengebundene Pensionseinrichtungen positioniert.

„Mit Solvency II kann man nicht einfach Copy-Paste machen. Das macht keinen Sinn, denn firmengebundene Pensionsfonds sind anders als Versicherungen“, sagte Bernardino auf einem Pressedinner vergangener Woche in Frankfurt.

Laut Bernardino besteht der Hauptunterschied darin, dass bei Pensionseinrichtungen die Risiken – also eine schlechte oder gar keine Rente – beim Arbeitgeber bleiben, während Versicherer diese Risiken auf den Arbeitnehmer übertragen.
Solvency II, ein risikobasiertes Regelwerk, sei allerdings im Interesse des Schutzes des Verbrauchers, also in Falle einer Betriebsrente für die Arbeitnehmer, geschaffen worden, so Bernardino weiter.

_Bernardinos Aüßerungen dürften Pensionskassen Hoffnung machen

Die Äußerungen des Eiopa-Geschäftsführers dürften der deutschen Pensionskassenlobby Aba, die Solvency II für ihre Mitglieder verhindern will, Hoffnung machen. Denn: Die Europäische Kommission hat der Eiopa bis Ende 2011 Zeit gegeben, um zu prüfen, inwieweit Solvency II auf die Einrichtungen übertragbar wäre.

Die Kommission beschreibt die Überprüfung als gesetzlich notwendig. „Im Rahmen der EU-Pensionsfonds-Richtlinie (von 2003 Anm. d. Red.) war es immer geplant, zu prüfen inwieweit die künftigen Solvency II -Regelungen auch für die Einrichtungen gelten sollten“, sagte Paulina Dejmek, Mitglied des Kabinetts vom EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Barnier ist für die Solvency-II-Thematik zuständig.

Die Aba stellt sich nicht komplett gegen Solvency II. Sie ist nur gegen den Kern des Regelwerks, nämlich die quantitativen Anforderungen. Nach Ansicht der Aba würden diese den Anlagespielraum der Pensionsfonds erheblich schmälern beziehungsweise Mehrkosten für die Trägerunternehmen verursachen.

Die Aba könnte eigenen Angaben zufolge mit Solvency I plus einigen qualitativen Anforderungen von Solvency II gut leben. Beispiele sind umfangreichere Rechnungslegungs- und Berichtspflichten, wie Jahresabschlüsse, Geschäftsberichte oder zusätzliche Informationen an die Versicherten und Aufsichtsbehörden.

Ein solches Szenario, Teile von Solvency II zu uebernehmen, ist auch für den portugesischen Eiopa-Präsidenten gut vorstellbar: „Viele der qualitativen Anforderungen von Solvency II sind auch für Pensionseinrichtungen durchaus vernünftig“, so Bernardino.

Ein ausführlicher Bericht zu diesem Thema wird in der Juli-Ausgabe von portfolio international erscheinen.

portfolio institutionell newsflash 15.06.2011/jan/kbe

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