Eiopa lobt Eiopa
Aufsicht meldet Fortschritte bei ihrer Simplifizierungs-Initiative. Unnötige Komplexität soll abgebaut werden.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) hat einen Folgebericht zu ihrem Vereinfachungskonzept veröffentlicht. Dieses zielt darauf ab, die Regulierung zu vereinfachen und unnötige Komplexität in den europäischen Versicherungs- und betrieblichen Altersversorgungssektoren abzubauen – ohne dabei die Finanzstabilität, die Verbraucherschutzstandards oder die Fähigkeit der Aufsichtsbehörden zur Marktüberwachung zu beeinträchtigen.
Angesichts eines sich rasch wandelnden geopolitischen, wirtschaftlichen und technologischen Umfelds müsse Europa zunehmend mit größerer Einheit, Flexibilität und Schnelligkeit reagieren, teilt die Eiopa mit. Europa habe ein gemeinsames Interesse, Regulierungs- und Aufsichtsrahmen zu entwickeln, die einfacher, effizienter und stärker auf Grundsätze und Ergebnisse ausgerichtet sind.
Verwaltungsaufwand soll sinken
Bei ihrem Vorhaben orientiert sich die Eiopa an einer europäischen Perspektive. Dies bedeute, langfristige gemeinsame Interessen über nationale Besonderheiten zu stellen, konvergente Vorschriften und Aufsichtspraktiken in der gesamten EU zu fördern und unnötige Abweichungen oder eine Fragmentierung innerhalb des Binnenmarkts zu vermeiden. Zudem bekräftige das Update das Engagement der Eiopa, den Verwaltungsaufwand auf konstruktive und ausgewogene Weise zu verringern. Simplifizierungen sollen zu einem kontinuierlichen, langfristigen Leitprinzip der Regulierungs- und Aufsichtstätigkeit werden.
Die jüngsten und wichtigsten Vereinfachungsbemühungen listet die Aufsicht im Folgenden auf:
- die Reduzierung der Vorlagen für die vierteljährliche Berichterstattung um 26 Prozent und der Vorlagen für die jährliche Berichterstattung um 30 Prozent für Einzelunternehmen gemäß der überarbeiteten Solvency-II-Richtlinie, wobei für „kleine und nicht komplexe Unternehmen“ noch deutlichere Reduzierungen (36 Prozent beziehungsweise 44 Prozent) vorgesehen sind;
- Überarbeitung von 25 Leitlinien und deren Kürzung um etwa ein Drittel, wobei bei neuen Maßnahmen der Stufe 3 ein auf Vereinfachung ausgerichteter Ansatz verfolgt wird, um sicherzustellen, dass diese nur dann eingeführt werden, wenn ein klarer aufsichtsrechtlicher Bedarf besteht;
- Einführung eines neuen Verhältnismäßigkeitsrahmens im Rahmen von Solvency II;
- die bestehende Datenberichterstattung nach Möglichkeit stärker zu nutzen, anstatt neue Meldepflichten zu schaffen;
- Bottom-up-Stresstests seltener durchzuführen und die Top-down-Analysekapazitäten zu stärken;
- die interne Arbeitsgruppenstruktur der EIOPA zu vereinfachen, um die Effizienz zu steigern und eine engere Koordinierung mit den nationalen Aufsichtsbehörden zu erreichen.
Schlagworte: Aufsicht
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