Versicherungen
13. April 2022

Eiopa will Versicherungsstresstests künftig offenlegen

Veröffentlichung von individuellen Ergebnissen soll durch Änderung von Solvency II ermöglicht werden. Mehrheit der (Rück-)Versicherer sei zurückhaltend.

Nach Plänen der Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) sollen Einzelergebnisse zu Versicherungsstresstests künftig veröffentlicht werden können. Im Rahmen der geplanten Überarbeitung der Solvency-II-Richtlinie (2009/138/EG) würde eine gezielte Änderung eine „einfache Lösung“ („a straithforward solution“) bieten, so die Eiopa gestern in einer Stellungnahme.

Die europäische Aufsichtsbehörde ist der Ansicht, „dass eine konsistente und disziplinierte Kommunikation der individuellen Stresstestergebnisse die Marktdisziplin verbessern, das Engagement der Teilnehmer erhöhen und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen unter den Versicherern und im gesamten Finanzsektor beitragen würde, was zu einer gesünderen Versicherungsbranche insgesamt führen werde.

Robuste Versicherungsbranche

Petra Hielkema, Vorsitzende der Eiopa, sagte: „Unsere Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass ohne eine gesetzliche Verpflichtung die individuelle Offenlegung höchstwahrscheinlich eher die Ausnahme als der Standard für den Sektor bleiben würde. Wir haben nun die Initiative ergriffen, um sicherzustellen, dass die (Rück-)Versicherer ein ähnliches Maß an Transparenz einhalten wie andere Teile des Finanzsystems. Die Versicherungsbranche und ihr Rechtsrahmen sind robust genug und bereit für diesen Wandel.

Bisher nur aggregierte Daten

Bisher hat die Eiopa die Ergebnisse ihrer Stresstest von Versicherern innerhalb der Europäischen Union auf Grundlage aggregierter Daten mitgeteilt. Man habe sich in den vergangenen Jahren bemüht, die Transparenz der Stresstests durch die Veröffentlichung von Einzelergebnissen weiter zu verbessern, und sich mit den Interessengruppen zu diesem Thema ausgetauscht, so die Eiopa.

Trotz der Schritte, die die Behörde unternommen habe, um den Bedenken der Branche hinsichtlich der individuellen Offenlegung Rechnung zu tragen, indem sie zum Beispiel die Veröffentlichung nur einer Teilmenge von Bilanzindikatoren forderte, zeige sich die Mehrheit der (Rück-)Versicherer weiterhin zurückhaltend. Daher sei die Behörde der Ansicht, dass eine Änderung des Rechtsrahmens, die es der Eiopa erlaubt, die Ergebnisse einzelner Unternehmen offenzulegen, die einzige Möglichkeit sei, die Offenlegung individueller Informationen zu erreichen.

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