Recht, Steuer & IT
22. August 2022

Entwürfe für ESG-Berichtsstandards „zu umfassend“

GDV und Net-Zero Asset Owner Alliance kritisieren Entwürfe für ESG-Reportings. Standards sollen im Oktober vorliegen.

Nach dem Ende der Konsultation der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung, Efrag (European Financial Reporting Advisory Group), zu deren Entwürfen für die Kernstandards der Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), nehmen sowohl der GDV als auch die Net-Zero Asset Owner Alliance Stellung zu der geplanten Regulierung. Die Efrag hatte die ersten Entwürfe Ende April zur Konsultation vorgelegt. Die ausgearbeiteten Standards­ sollen der EU-Kommission zufolge bereits im kommenden Oktober vorliegen. Nun steht auch die entsprechende EU-Richtlinie, die den Rahmen hierfür vorgibt. Im Juni hatten sich Rat und EU-Parlament auf eine neue CSR-Richtlinie der EU, die CSDR (Corporate Sustainability Reporting Directive), geeinigt.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft kritisiert die Entwürfe der Efrag als „zu umfassend, detailliert“ und deren Struktur als „sehr komplex“. Er fordert, dass sektorübergreifende Offenlegungsanforderungen „auf wirklich sektorübergreifend relevante Informationen beschränkt werden“. Zudem sollte die Wertschöpfungskette für Unternehmen und Finanzbranche klar definiert sein. Die praktische Umsetzung diesbezüglicher Offenlegungspflichten sei zu klären, und: „Es sollte keine generelle Anforderung zur Durchschau auf Investitionsobjekte oder Versicherungsunternehmen bestehen. Diese Forderung bleibt von den bereits bestehenden Berichtspflichten unter anderem über die Treibhausgasemissionen nach der Offenlegungsverordnung unberührt“, so der GDV.

Net-Zero-Allianz begrüßt Entwürfe „ausdrücklich“

Das internationale Investorenbündnis Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA), mit nun 74 Mitgliedern und einem verwalteten Vermögen von 10,6 Billionen US-Dollar, nimmt derweil ausführlich Stellung zu den Efrag-Entwürfen zum Thema Klimawandel-Exposure und begrüßt diese „ausdrücklich“. Im Detail geht die anschließend geäußerte Kritik jedoch in eine ähnliche Richtung wie die des deutschen Versicherungsverbands: Die Asset Owner sehen die „Notwendigkeit eines schrittweisen Ansatzes, um hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten“. Die erste Reihe von Standards solle sich demnach auf Angaben konzentrieren, „die der Finanzsektor benötigt, um seine spezifischen nachhaltigkeits­bezogenen Offenlegungsanforderungen (zum Beispiel SFDR und Taxonomie) zu erfüllen“. Zudem solle man sich auf Anforderungen fokussieren, die sich mit den Standards des International Sustainability Standards Boards überschneiden. Das soll eine „vollständige Interoperabilität und maximale Angleichung“ gewährleisten. GDV und AOA weisen auf die Bedeutung der internationalen Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichtspflichten hin.

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