Recht, Steuer & IT
17. Juni 2020

ESG: Was Unternehmen berichten sollten

BVI mit fünf Kernforderungen. EU-Vorgaben sollen überarbeitet werden.

Um die Ziele der EU zur Förderung nachhaltiger Investitionen zu erreichen, plädiert der BVI für eine Überarbeitung der EU-Vorgaben für die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen. Künftig werden für Asset Manager unter anderem die Vorgaben der EU-Offenlegungsverordnung und -Taxonomieverordnung gelten. Um ESG-Faktoren in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen und die Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen ihrer Investitionen richtig bewerten zu können, benötigen die Fondsgesellschaften aber laut dem Verband vergleichbare und verlässliche Informationen zur Nachhaltigkeit der Portfoliounternehmen.

Anlässlich der Überprüfung der Non-Financial Reporting Richtlinie (Non-Financial Reporting Directive) durch die EU-Kommission formuliert der BVI deshalb fünf zentrale Forderungen: Erstens soll die nicht-finanzielle Berichterstattung erweitert werden. Die gemeldeten Informationen sollten alle ESG-Aspekte abdecken, die für Fondsmanager relevant sind. Zweitens wirbt der BVI für verbindliche ESG-Berichtsstandards.

NFRD an SFDR anpassen

Eine weitere Forderung des BVI ist, die Vorgaben der EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD) an die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) anzupassen. Dies gelte insbesondere für den Ansatz zur Bewertung und Analyse der sogenannten „negativen Nachhaltigkeitswirkungen“ von Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft. Vermögensverwalter werden die negativen Auswirkungen ihrer Investitionen ohne entsprechende Berichtspflichten der Unternehmen nicht bewerten können.

Forderung Nummer 4: Es soll eine zentrale, kostenlose und leicht zugängliche Datenbank für Unternehmensberichte geben. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und insbesondere kleinen und mittelgroßen Asset Managern die Nutzung und Verarbeitung qualitativ hochwertiger ESG-Daten zu erleichtern, sollte eine ESG-Datenbank aufgebaut werden. Fünftens plädiert der BVI dafür, die Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung auf alle (Groß)Unternehmen anzuwenden, die sich am Kapitalmarkt finanzieren wollen.

Autoren:

Schlagworte:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert