Sustainable Corporate Governance

Die EU bereitet aktuell ein umfangreiches Regelwerk zum Thema „Sustainable Corporate Governance“ vor. Eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Schluss, dass in vielen börsennotierten Unternehmen ein „Short-Term Shareholder ­Value“ als Zielgröße der Corporate Governance im Mittelpunkt steht, während die Interessen anderer Anspruchsgruppen, also der Mitarbeiter, der Kunden oder der Lieferanten, nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dieses kurzsichtige Verhalten schädige die wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Unternehmen. Vorrangiges Ziel müsse es daher sein, eine nachhaltigere Unternehmensführung zu fördern, und durch mehr Rechenschaftspflicht für die nachhaltige Wertschöpfung beizutragen.
Als einen Treiber für kurzsichtiges Verhalten macht der Bericht die Präsenz von Anlegern mit einem kurzen Investitionshorizont aus. Tatsächlich stieg in den vergangenen Jahren die Umschlagshäufigkeit der Portfolios institutioneller Anleger an. Anders als langfristig orientierte Investoren haben Investoren mit kurzer Haltedauer ­keine Anreize, sich aktiv in eine verantwortungsvolle Unter­nehmensführung und -kontrolle einzubringen. Weil diese Investoren­gruppe die Kosten einer Einmischung mittragen ­müsste, von den sich erst später einstellenden Verbesserungen aber nicht mehr ­profitieren kann, wird sie von „Stewardship“-Aktivitäten jeglicher Art Abstand nehmen. Empirische Studien zeigen, dass Manager von Unter­nehmen mit einem hohen Besitzanteil von ­Investoren mit kurzer Haltedauer eine Tendenz zu kurzsichtigem Verhalten aufweisen und beispielsweise weniger in Forschung und Entwicklung investieren.
Allerdings sollten daraus keine voreiligen Schlüsse für Regulierungsvorhaben gezogen werden. Auch Aktionäre mit einer kurzen Haltedauer können eine langfristige Ausrichtung haben, also langfristige Informationen verarbeiten und sich am fundamentalen Unternehmenswert orientieren. Unzufriedene Investoren stoßen ihre Papiere schnell wieder ab, wodurch wertvolle Information in den Markt gelangt, und sie üben ihre Kontrollfunktion durch eben diesen „Exit“ aus. Vor diesem Hintergrund sind „Loyalty-Shares“, also Aktien für Anleger mit langer Haltedauer, die als Belohnung zusätzliche Dividenden oder Stimmrechte erhalten, abzulehnen. Dieser Vorschlag im Bericht der EU-Kommission belohnt ­Aktionäre für das Nichtstun und verkennt, dass ein „Exit“, oder möglicher­weise auch nur die Androhung eines Ausstiegs, ein wirksamer ­Corporate-Governance-Mechanismus sein kann.

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