Eine Taxonomie für Forstinvestments

Nicht erst die Beschlüsse der UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt Mitte Dezember zeigten, dass wir sektorübergreifend agieren müssen, um das Leben auf der Erde zu sichern. Gerade der Finanzsektor kann wichtige Beiträge leisten und Finanzierungen auf ­Unternehmen fokussieren, die nicht für den Verlust von ­Wäldern und damit auch der biologischen Ressourcen weltweit verantwortlich sind, sondern diese schützen und wiederaufbauen. Akt­uell ­bereitet die EU die Taxonomie-Kriterien zu den verbliebenen vier Themen vor: Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Reduktion von Umweltverschmutzung und Biodiversität.
Im vom Bundesamt für Naturschutz finanzierten Projekt „Wald­Invest II“ analysieren der Global Nature Fund (GNF) und die ­Tropenwaldstiftung OroVerde die Auswirkungen der EU-Taxonomie auf Waldinvestments in Deutschland. Der Entwurf der ­Platform on Sustainable Finance enthält Biodiversitätskriterien im Waldbereich, die an verschiedene Bewirtschaftungsformen angepasst sind. Danach müssten Eigner eines naturnah bewirtschafteten Waldes zum Beispiel zehn Prozent der Fläche stilllegen, bei Plantagen mit exotischen Baumarten 30 bis 50 Prozent. Stillgelegte Flächen gehen proportional mit reduzierten Erlösen einher, wobei Flächenkosten wie die Pacht konstant bleiben. Jedoch sinken die Kosten für flexible Inputs wie ­Arbeitskräfte oder Dünger ebenfalls proportional, was einer sinkenden ­Rendite entgegenwirkt. Zudem reduzieren stillgelegte Flächen, die sich natürlich ­entwick­eln, auch für die bewirtschafteten Flächen ­Risiken. So bremsen beispielsweise alte Baumbestände effektiv Stürme.
Das Kriterium zu stillgelegten Flächen und der gesamte Entwurf sind bisher ambitioniert. Erfahrungen lassen jedoch befürchten, dass die EU-Kommission den Entwurf ihres Beratergremiums ­abschwächt. In der in 2021 verabschiedeten Klimataxonomie steht kaum Konkretes zur Bewirtschaftungsform. Um Nachhaltigkeit zu gewährleisten, sind besonders folgende Punkte zu adressieren:
– Die EU-Taxonomie muss den gesamten Produktlebenszyklus im Blick haben und insbesondere ausschließen, dass geschlagene Bäumen direkt zu Brennholz oder Holzpellets verarbeitet werden.
– Für Waldflächen von unter 13 Hektar ist aktuell keine Klimanutzenanalyse nötig. Ohne konkrete Bewirtschaftungs-Vorgaben wird der Nutzen kleinerer Flächen für das Klima nur angenommen.
– Mindeststandards für „Drittzertifizierer“, um Interessens­konflikten entgegenzuwirken, fehlen bisher.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer EU-Taxonomie-Website.

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