Wie die Taxonomie auf Immobilien wirkt

Mit der Taxonomie-Verordnung findet seit dem 1. Januar 2022 ein zentraler Baustein des Sustainable Finance Action Plan der EU Anwendung. Die EU-Taxonomie ermöglicht die Klassifizierung der ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten für ­insgesamt neun Wirtschaftssektoren. Für den Sektor „Baugewerbe und Immobilien“ sind auf diese Weise insbesondere die Wirtschaftstätigkeiten „Neubau“, „Renovierung“ und „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ klassifizierbar. Die Vielzahl an Auslegungshilfen, die die EU-Kommission allein noch Ende 2022 – wohlgemerkt im Entwurf – veröffentlicht hat, ist aber augenscheinlicher Beweis, dass in der Praxis noch viele Fragen offen sind. Der FAQ-Entwurf der Kommission vom Dezember enthält mehr als 50 Fragen und Antworten zum Gebäudesektor. Darunter als wesent­liche Klarstellungen, dass auch ein Energieverbrauchsausweis als tauglicher Nachweis der Taxonomie gilt und dass der Bauantrag der maßgebliche Zeitpunkt für die Bewertung der Taxonomiekonformität ist, dies sowohl bei Neu- als auch bei Bestandsbauten.
Eine aktuell branchenübergreifend große Herausforderung ist, dass konkretisierende Rechtsakte bislang nur für die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ festgelegt sind, seit dem 1. Januar 2023 aber auch zu den vier weiteren Umweltzielen zu berichten ist. Der delegierte Rechtsakt hinsichtlich dieser Umweltziele ist Stand Anfang Januar nicht veröffentlicht worden. Anhaltspunkte für die anzuwendenden Maßstäbe liefern den Marktteilnehmern insoweit lediglich die im Bericht der TEG (Technical Expert Group) aus März 2022 vorgeschlagenen Bewertungskriterien, denen allerdings rechtlich keine Verbindlichkeit zukommt. Für den Wirtschaftssektor „Baugewerbe und Immobilien“ sind technische Bewertungskriterien im TEG-Bericht nur hinsichtlich des „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ vorgesehen.
Das Interesse an nachhaltigen Investitionen und die auch künftig weiter zunehmende Relevanz von ESG-Themen, die zu erwartenden Finanzierungsvorteile sowie die Wertsteigerung und bessere Vermarktbarkeit nachhaltiger Assets machen trotz noch offener Fragen und der herausfordernden Umsetzung die Auseinander­setzung mit ökologischer und künftig auch sozialer Nachhaltigkeit für Asset Manager unverzichtbar. Es ist erforderlich, bestehende Strategien anzupassen und weiterzuentwickeln. Institutionelle ­Investoren sind hierbei ein Treiber der Entwicklungen. Das Ziel des Sustainable Finance Action Plans, Kapital in nachhaltige ­Investments zu lenken, trägt Früchte.

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