Engagement für Menschenrechte

„Verantwortung“ ist das Schlüsselwort ethisch-nachhaltiger Geldanlage im Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI), gerade auch, wenn es um Menschenrechte und Arbeitsnormen geht. Völkerrechtlich sind Staaten hauptverantwortlich für Menschenrechte. Aber auch Unternehmen und Investoren haben ­eine eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte. Unternehmen müssen sie gemäß der UN-Menschenrechtskommission in ihrem Einflussbereich respektieren, verantwortungsbewusste Anleger befassen sich mit den Unternehmen, deren Wertpapiere sie halten.
Grundlage dafür sind die UN-Leitlinien für Wirtschaft und ­Menschrechte, die in mehrjährigen Verhandlungen unter Beteiligung von Zivilgesellschaft, Unternehmen und Staaten ausge­arbeitet wurden. Sie ermöglichen es, auf das Bekanntwerden von Kinder­arbeit, Ermordung von Gewerkschafter und Zerstörung von Lebensräumen Indigener – und die entsprechenden Einträge in der Datenbank RepRisk! – nicht nur zu reagieren, indem das Feld geräumt wird. Trennt sich das Unternehmen von einem Zulieferer in einer Region mit schlechter Menschenrechtslage, dann gefährdet das dort Arbeitsplätze und Familieneinkommen. Reagieren ­Anleger mit Divestment, verlieren sie die Einflussmöglichkeiten auf das Unternehmen. Ihrer Verantwortung werden damit ­beide nicht gerecht. Die Leitlinien fordern stattdessen, dass Unter­nehmen Prozesse installieren, um Menschenrechtsverletzungen in ­ihrem Einflussbereich zu vermeiden. Zu ihrer menschenrecht­lichen Sorgfaltspflicht gehört es, Risiken zu identifizieren und ­diesen vorzubeugen, wirksame Beschwerdemechanismen zu ­installieren und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen der Wiedergutmachung zu ergreifen.
Konkret werden die Leitprinzipien im AKI-Engagement Ökolo­gische und menschenrechtliche Risiken in der ­Wertschöpfungskette der Automobilindustrie am Beispiel von Lithium, Platin und Kautschuk. Zielunternehmen sind Daimler, BMW und VW sowie die Zulieferer Continental, BASF und Akasol. Beteiligt an den ­Dialogen sind außer den kirchlichen Investor Nachhaltigkeits­experten von Brot für die Welt und dem Institut Südwind. ­Gemeinsam wird von den Unternehmen gefordert, dass sie valide Verfahren zur Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entwickeln und publik ­machen. Wenn ein Autobauer wenige Tage nach einem ­solchen Gespräch ankündigt, beim Bezug von Konfliktrohstoffen dem „Prinzip Befähigung vor Rückzug“ zu folgen – sich also dafür einsetzt, die menschen- und arbeitsrechtliche Situation vor Ort zu verbessern und die Rechte der Menschen zu stärken –, dann entspricht das dem im AKI geltenden „Prinzip Verantwortung“.

Karin Bassler und Antje Schneeweiß, Geschäftsführerinnen,
AKI – Arbeitskreis Kirchlicher Investoren

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