ICMA-Standard versus EU-Regulierung

Laut Moody’s könnten Emissionen grüner, sozialer, nachhaltiger und nachhaltigkeitsgebundener Anleihen in diesem Jahr mehr als 1,35 Billionen Dollar erreichen. Das Wachstum von nachhaltigen Anleihen zeichnet sich dabei durch eine große Bandbreite an Emissionen aus. Die Climate Bonds Initiative (CBI) unterscheidet fünf Anleihe-Kategorien: Green Bond, Social Bond, Sustainability Bond, Sustainability-Linked Bond und Transition Bond.

Normative Standards für die verschiedenen Kategorien von Nachhaltigkeitsanleihen werden seit 2014 von der International Capital Market Association (ICMA) definiert. In der EU kommt nun auch ein dedizierter EU Green Bond Standard (EuGB) hinzu.

Die EuGB-Regulierung (EuGBR) sieht drei inhaltliche Schwerpunkte vor: Erstens verknüpft sie die Allokation der Erlöse aus einem europäischen Green Bond mit der EU-Taxonomie. Die Erlöse sollten zur Finanzierung von Vermögenswerten und Ausgaben verwendet werden, die entweder an der Taxonomie ausgerichtet sind oder dazu beitragen, dass Aktivitäten innerhalb eines festgelegten Zeitraums umweltverträglich werden. Zweitens führt die EuGBR erweiterte Offenlegungspflichten für Emittenten auf der Grundlage standardisierter Vorlagen ein. Emittenten sollen Offenlegungsvorgaben vor und nach der Emission unterliegen, um vollständige Transparenz über die Verteilung der Erlöse und die Umweltauswirkungen des EuGB zu gewährleisten. Drittens verlangt die EuGBR, dass die Offenlegungen der Emittenten von externen Prüfern bewertet werden, um die Einhaltung der EuGBR sicherzustellen.

Externe Prüfer sollten bei der ESMA registriert sein und von dieser beaufsichtigt werden. Ungeklärt bleibt derweil, inwieweit diese EuGBR neben dem normativen ICMA-Green-Bond-Principles-Rahmenwerk Anwendung findet, ob Sustainability-Linked Bonds von der EuGB-Regulierung künftig betroffen sind und in welcher Form das EuGBR-Rahmenwerk erweitert werden muss, um auch der sozialen Taxonomie gerecht zu werden. Der Erfolg der EuGBR hängt von der Akzeptanz durch die Marktteilnehmer ab. Und hier ist der Haken: Emittenten entscheiden sich möglicherweise bereits schon früh gegen die EuGBR, da die Einhaltung der Anforderungen, insbesondere im Rahmen der EU-Taxonomie, für sie nicht einfach messbar und somit kostspieliger sind, als der bestehende ICMA-Standard. Ob mögliche finanzielle Anreize von der EU angeboten werden und ausreichen, um diese Belastungen auszugleichen, bleibt abzuwarten.

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