Lieferkettengesetz gilt auch für Anleger

Noch dieses Jahr soll das europäische Lieferkettengesetz verabschiedet werden. Mit der neuen Richtlinie plant die EU, Unternehmen zum sorgfältigen Umgang mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang ihrer Wertschöpfungskette zu verpflichten. Auch Finanzunternehmen sollen unter diese Richtlinie fallen.

Prinzipiell gelten für Finanzdienstleister dieselben ­Verpflichtungen wie für andere Unternehmen. Diese werden in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen klar benannt: ­Unternehmen sollen Risiken entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette ermitteln. Sie sollen angemessene Maßnahmen zur Prävention und ­Abhilfe ergreifen, darüber Bericht erstatten und Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene schaffen.

Besonders hohe menschenrechtliche Risiken liegen zum Beispiel in den Branchen Bergbau, Textilen oder Cash Crops (nicht zur Selbstversorgung ­angebaute Produkte) wie Kakao oder  Bananen. Insbesondere bei solchen Hochrisikosektoren müssen Investoren regelmäßig prüfen, ob die Unternehmen, in die sie investieren, Menschen- oder Arbeitsrechtsverletzungen zu verantworten haben und sie müssen bei Verstößen geeignete Maßnahmen ergreifen.

Allerdings spielen Zulieferbetriebe für die Finanzbranche eine ­untergeordnete Rolle. Auch die Möglichkeiten zur Einflussnahme sind indirekter: zum einen über die Auswahl von Unternehmenspapieren und dem Ausschluss von Unternehmen, die systematisch Menschenrechte verletzen; zum anderen über Engagement und Stimmrechtsausübung oder schlussendlich die De-Investition.

Wie die Bestimmungen für den Finanzsektor ausgestaltet werden sollen, ist einer der Streitpunkte zwischen Kommission, Parlament und Rat. Zwar plante die Kommission prinzipiell den Finanzsektor einzubeziehen, sah jedoch Ausnahmen vor (wie zum Beispiel die einmalige, vorvertragliche Prüfung menschenrechtlicher Risiken anstatt regelmäßigem Monitoring über die gesamte Zeit der ­Geschäftsbeziehung hinweg). Die Mitgliedsstaaten im EU-Rat ­forderten auf Druck Frankreichs und Spaniens hin, den Finanzsektor nur freiwillig auf nationalstaatlicher Ebene zu regulieren.

Fortschrittliche Investoren warten nicht auf die EU-Regulierung, sie kommen bereits heute durch Einführung von Menschenrechts-Policies, Managementsystemen und durch Engagement ihrer Verantwortung nach, die Transition zu einer nachhaltigen Gesellschaft voranzutreiben. Informationen zur Umsetzung bieten beispielsweise die UN-PRI oder die Investor Alliance on Human Rights.

 

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