ESG muss nicht ESG heißen

Angesichts der volatilen, oft missverständlichen und manchmal einfach richtig schlecht gemachten ESG-Regulierung sehen wir derzeit in Teilen des Kapitalmarktes ein entnervtes Abwenden von diesem Thema. Wer aber als Kapitalanlage-Verantwortlicher meint, ESG-Risiken nicht mehr systematisch berücksichtigen zu müssen, verstößt eklatant gegen die (treuhänderische) Verantwortung.

Ganz unabhängig von regulatorischen Vorgaben ist es doch unbestreitbar, dass von vielen ESG-Themen, beispielsweise Klimawandel oder Artensterben, und den politischen und gesellschaftlichen Reaktionen darauf, massive Auswirkungen auf die Unternehmen und damit auf die Wertentwicklung liquider und illiquider Kapitalanlagen ausgehen. Diesen Risiken muss man durch die Definition risikomitigierender Strategien und Kriterien begegnen, für die die nachhaltige Kapitalanlage die geeigneten Instrumente bereithält und ESG-Datenanbieter zunehmend belastbarere Daten.

So verstanden ist beispielsweise der Ausschluss von Unternehmen, die keine tragfähige Klimastrategie haben, nicht wie oft zu hören eine aus Sicht der Portfoliomanager bedauerliche Beschränkung des Anlageuniversums, sondern ein Beitrag zum Management der finanziellen Risiken des Klimawandels in den Portfolios. In der Folge führt der richtig dosierte Einsatz entsprechender Ausschlusskriterien auch nicht zwangsläufig zu einem Renditeverzicht, sondern schützt vielmehr den Wert der Kapitalanlagen vor Verlusten aus physischen und transitorischen Risiken.

ESG-bezogene Strategien und Kriterien in Bausch und Bogen abzulehnen, hieße, sich selbst eines wichtigen Instruments im Umgang mit auswirkungsreichen und risikobehafteten Entwicklungen in Umwelt und Gesellschaft zu berauben, wobei gerade der E-Säule aus ESG wachsende Bedeutung beikommt. Dabei ist es letztlich unerheblich, ob man das Ergebnis seiner risikobezogenen Überlegungen als Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie bezeichnet oder als integralen Bestandteil des Risikomanagements betrachtet.

Teil einer solchen Risikostrategie muss sein, die Risiken im Blick zu haben, die mit spezifischen grünen Investitionen verbunden sein können, beispielsweise in Bezug auf die Bewertung von Batterieherstellern oder Wasserstoffunternehmen. Aber auch hier gibt es keine grundsätzlichen Unterschiede zur konventionellen Due Diligence, lediglich die Themen sind andere. Also: Wer als Risikomanager seinen Job richtig macht, kommt an ESG-Kriterien nicht vorbei – egal, ob unter der Überschrift ESG oder nicht.

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