Recht, Steuer & IT
4. April 2019

EU-Parlament stimmt für europaweites privates Altersvorsorgeprodukt

Annahme der PEPP-Verordnung durch EU-Parlament. Erstmals einheitlicher Standard für europaweite private Altersvorsorgeprodukte.

Das europäische Parlament hat der Verordnung zu europaweiten Produkten zur privaten Altersvorsorge (PEPP) zugestimmt. Die Abstimmungsvorlage ist das Ergebnis der Trilog-Vereinbarung zwischen Parlament, Rat und Kommission, welche im Februar getroffen wurde. Mit ihr soll ein einheitlicher Standard für Produkte der privaten Altersvorsorge, welche europaweit vertrieben werden können, geschaffen werden. Die Verordnung enthält einen Kostendeckel von einem Prozent, welcher über das EU-Parlament in das Trilog-Verfahren eingebracht wurde. Die Aufsicht wird bei den nationalen Aufsichtsbehörden liegen und nicht, wie vom europäischen Parlament gefordert, bei der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA.

Der rumänische Finanzminister Eugen Teodorovici, Finanzminister Rumäniens, das derzeit die Ratspräsidentschaft innehält, kommentierte im Februar die Einigung im Trilogverfahren wie folgt: „Mit europaweiten privaten Altersvorsorgeprodukten wird eine neue Möglichkeit geschaffen, langfristig Ersparnisse mit Hilfe der Kapitalmärkte zu schaffen und dadurch den Druck auf die öffentliche Finanzierung zu mindern. PEPPs werden auch den großen Vorteil haben, dass alle Ersparnisse in einem einzigen privaten Altersvorsorgeplan zusammengefasst werden, ganz gleich wo in Europa sie gemacht wurden.“

Diskussion um Kostendeckelung

Auch die Europäische Vereinigung für Fonds- und Vermögensverwaltung EFAMA unterstützte die Verordnung. Die neuen Produkte würden den Wettbewerb fördern, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher erweitern und den Einzelnen ermutigen, mehr für den Ruhestand zu sparen, was eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen sei, vor denen die EU in den kommenden Jahren und Jahrzehnten stehen werde,  so Tanguy van de Werve, Generaldirektorin der EFAMA.

Der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold, begrüßte die Einigung. Dabei lobte er insbesondere den Gebührendeckel, welcher bewirke, dass die Ersparnisse tatsächlich der Altersvorsorge dienen. Er forderte, den Gebührendeckel auch auf alle Riester-Produkte auszuweiten. Der GDV lehnte diesen ab. Gegenüber der Süddeutschen sagte eine Sprecherin: „Der Kostendeckel von PEPP ist nicht praxistauglich. Für einen Vertrag mit einem Durchschnittsbeitrag wie bei Riester läge die Kostengrenze im ersten Jahr unter zehn Euro.“ Dies erlaube keine Kostendeckung.

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