Recht, Steuer & IT
14. Mai 2012

EuGH dichtet französische Quellensteuer ab

Das Gerichtsurteil bestätigt Kapitalverkehrsfreiheit. Deutsche Fonds können sich französische Quellensteuer zurückholen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. Mai 2012 entschieden, dass deutsche Investmentfonds durch die Erhebung französischer Quellensteuern diskriminiert werden. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßt dieses Urteil. 
Bereits seit sieben Jahren drängt der Verband auf eine Klärung der Rechtslage und macht sich dafür stark, dass deutsche Investmentfonds Anträge auf eine vollständige Erstattung französischer Quellensteuern stellen können. Als Begründung führt der BVI an, dass der Abzug französischer Quellensteuern auf Dividenden an deutsche Investmentfonds europarechtswidrig sei. Umgekehrt werde bei französischen Fonds keine deutsche Quellensteuer erhoben. „Mit dem Urteil schließt sich der EuGH der vom BVI vertretenen Auffassung an. Der Weg für eine Erstattung französischer Quellensteuer ist jetzt eröffnet“, sagte BVI-Hauptgeschäft Thomas Richter. 
Im Euro Stoxx 50 ist Frankreich das Schwergewicht. Immerhin gut ein Drittel machen französische Unternehmen in dem Index aus, aktuell sind es 17. Zum Vergleich: Deutsche Unternehmen sind derzeit nur mit 15 Gesellschaften im Euro Stoxx 50 vertreten.   
portfolio institutionell newsflash 14.05.2012/kbe
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