Pensionskassen
19. Dezember 2019

Europas Pensionskassen in der Klemme

Eiopa veröffentlicht Ergebnisse ihres europaweiten EbAV-Stresstests. Steuerberater-PK senkt Garantiezins.

Die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) in Europa geraten zunehmend unter finanziellen Druck. Wie die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, Eiopa, nun in ihrem diesjährigen europaweiten EbAV-Stresstest ermittelte, reichen die Kapitalanlagen europäischer EbAV teilweise nicht aus, um deren Verpflichtungen zu bedecken. Die Eiopa hat ihren Bericht dazu nun veröffentlicht. Sollte das Niedrigzinsumfeld weiter bestehen, könnten demnach auf einen Teil der Arbeitgeber, die EbAV für die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten nutzen, höhere finanzielle Aufwendungen zukommen. Dadurch könnten sich unter Umständen negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft ergeben.

Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der Bafin, urteilt: „Der Eiopa-Stresstest hat gezeigt, dass Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nicht nur in Deutschland, sondern auch in zahlreichen anderen Mitgliedstaaten vor erheblichen Herausforderungen stehen, die insbesondere auf das Niedrigzinsumfeld zurückzuführen sind. Viele EbAV und ihre Trägerunternehmen stellen sich bereits diesen Herausforderungen.“

Die Eiopa hat in ihrem Bericht erstmals die Namen der am Stresstest teilnehmenden EbAV veröffentlicht. Sie möchte damit die Transparenz fördern. Am Test teilgenommen haben unter anderem aus Deutschland die BASF Pensionskasse VVaG, die Bosch Pensionsfonds AG und die Siemens Pensionsfonds AG. Getestet wurden EbAVs aus 20 verschiedenen Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes.

Stresstest-Szenario schließt auch Nachhaltigkeitsrisiken mit ein

Allerdings nennt der Bericht weder Einzelergebnisse, noch lassen sich auf dieser Grundlage Schlussfolgerungen über einzelne EbAV ziehen. Ein Grund dafür ist die Verschiedenartigkeit der EbAV auf europäischer, aber auch auf nationaler Ebene. Ziel des Stresstests war es, die Widerstandsfähigkeit des europäischen EbAV-Sektors gegen mögliche negative Entwicklungen am Kapitalmarkt zu testen. Dazu wurde ein Szenario unterstellt, das einen Wertverfall der Kapitalanlagen sowie einen leichten Anstieg der risikolosen Zinsen beinhaltet. Der unterstellte Anstieg der risikolosen Zinsen führte im Szenario zu einem leichten Rückgang des ökonomischen Werts der Verpflichtungen, der aber durch den Wertverfall der Kapitalanlagen überkompensiert wurde.

Der Stresstest hat auch untersucht, wie die EbAV mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen. Das Ergebnis: Ein Großteil der Einrichtungen verfügt über Informationen, inwieweit ihre Kapitalanlagen solchen Risiken ausgesetzt sind. Es ist davon auszugehen, dass die Eiopa dieses Thema weiter untersuchen wird.

Der EbAV-Stresstest der Eiopa umfasste zum einen Leistungszusagen, bei denen die EbAV oder die Arbeitgeber Versorgungsberechtigten Leistungen garantieren. Zum anderen berücksichtigte er reine Beitragszusagen, bei denen den Versorgungsberechtigten keine Leistungen garantiert werden. Reine Beitragszusagen sind in Deutschland zwar seit dem 1. Januar 2018 zulässig. Zum Stichtag, 31. Dezember 2018, auf den sich der Stresstest bezog, gab es sie in der Praxis in Deutschland aber nicht. Deshalb war dieser Teil des Stresstests für deutsche EbAV nicht relevant.

Der Stresstest für Leistungszusagen wurde sowohl auf Grundlage der jeweiligen nationalen Rechnungslegungsstandards – in Deutschland also des Handelsgesetzbuchs (HGB) – als auch auf Basis eines von der Eiopa entwickelten einheitlichen europäischen Bewertungsstandards durchgeführt.

Im Rahmen des einheitlichen Bewertungsstandards wurden Aktiva und Passiva marktkonsistent bewertet. Die technischen Rückstellungen wurden mit risikolosen Zinssätzen berechnet. Sicherheitsmechanismen wurden als Aktiva bewertet. Dazu zählten Verpflichtungen des Arbeitgebers zu zusätzlichen Zahlungen, aber auch der Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein bei Pensionsfonds. Überstiegen im Rahmen des einheitlichen Bewertungsstandards die Passiva die Aktiva einschließlich Sicherheitsmechanismen, wurde der Wert der technischen Rückstellungen so verringert, dass der Wert der Passiva mit dem der Aktiva übereinstimmte. Dies berücksichtigt die Möglichkeit von Leistungskürzungen.

Gegenüber dem vergangenen Stresstest hat die europäische Behörde die Analyse der Zahlungsströme erweitert. So fragte die Eiopa auch Zahlungsströme von Sicherheitsmechanismen und möglichen Leistungskürzungen ab. Dabei zeigte sich, dass im Fall eines Stress-Ereignisses zusätzliche Zahlungen der Arbeitgeber tendenziell eher in den ersten Jahren danach besonders hoch wären, während Leistungskürzungen sich über einen längeren Zeitraum auswirkten. Die Eiopa hat in ihrem Stresstest eine Marktabdeckung von 60 Prozent der nationalen EbAV-Sektoren angestrebt. In Deutschland wurde diese mit einer für den heimischen Markt repräsentativen Auswahl von Pensionskassen und -fonds erreicht.

Steuerberater-Pensionskasse beschließt Sanierung

Inzwischen hat die Vertreterversammlung der Deutschen Steuerberater-Versicherung VVaG hat die Sanierung der Pensionskasse beschlossen. Bei einem aktuellen Marktzins auf festverzinsliche Wertpapiere von durchschnittlich 0,5 Prozent sei es der Deutschen Steuerberater-Versicherung nicht länger möglich gewesen, dauerhaft die Garantien von bis zu vier Prozent auf die eingezahlten Beiträge der bei ihr versicherten Personen zu erwirtschaften. Durch die Sanierung wurde der maximale Garantiezins nun auf 2,25 Prozent abgesenkt. Damit sehe sich die Deutsche Steuerberater-Versicherung nunmehr in der Lage, die Ansprüche ihrer Versicherten auch in der Zukunft zu erfüllen, teilt die Pensionskasse mit.

Das Sanierungskonzept hatte der Vorstand in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem verantwortlichen Aktuar, eingesetzten Treuhänder und Abschlussprüfer entwickelt. Es sieht vor, dass die Leistungen an die Versicherten herabgesetzt werden. Ohne die Herabsetzung hätte die Deckungsrückstellung zum 31.12.2018 um rund 158 Millionen Euro verstärkt werden müssen, um den negativen Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes zu begegnen. Diese Summe konnte die Deutsche Steuerberater-Versicherung nicht aus eigener Kraft aufbringen. Welche Tarife von der Herabsetzung betroffen sind und wie hoch sie für den einzelnen Versicherten ausfällt, kann nur im Einzelfall gesagt werden. Sie ist abhängig vom Tarif, vom Eintrittszeitpunkt und vom Alter der Versicherten.

Bei dem nun aufgetretenen Sanierungsbedarf sei zu berücksichtigen, dass die Deutsche Steuerberater-Versicherung schon 1967 gegründet wurde, damals als erste Säule der Altersversorgung für die steuerberatenden Berufe. Sie verfüge daher über einen höheren Bestand an älteren Versicherten mit hohen garantierten Zinsen und Rentenleistungen. Für die garantierten Leistungen benötigte sie zuletzt eine Durchschnittsverzinsung von jährlich 3,48 Prozent. Aus diesem Grunde bestand Handlungsbedarf, so die Pensionskasse.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Franz Bausch, erklärt dazu: „Mit der nun beschlossenen Sanierung hat die Deutsche Steuerberater-Versicherung frühzeitig Vorsorge getroffen, um den Herausforderungen am Kapitalmarkt zu begegnen und die Erfüllung der Ansprüche ihrer Mitglieder sicherzustellen. Mit einem Garantiezins von – je nach Tarif – maximal 2,25 Prozent auf die eingezahlten Beiträge bietet die Deutsche Steuerberater-Versicherung ihren Mitgliedern im gegenwärtigen Kapitalmarktumfeld nach wie vor eine attraktive Verzinsung.“

Den Abschluss neuer Versicherungsverträge hatte die Bafin der Steuerberater-Pensionskasse im November untersagt. Die Vertreterversammlung der Deutschen Steuerberater-Versicherung hat auf der Grundlage des Sanierungskonzeptes den Jahresabschluss zum 31.12.2018 genehmigt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.

Die Beitragseinnahmen der Deutschen Steuerberater-Versicherung lagen in 2018 mit 20,9 Millionen Euro unter dem Niveau des Vorjahres (24 Millionen Euro). Die Einstellung des Neugeschäfts ab Oktober 2018 war ebenfalls für den stärker als erwartet ausgefallenen Rückgang der Beitragseinnahmen verantwortlich. Die Leistungen an die Versicherten erhöhten sich auf 47 Millionen Euro (Vorjahr 45,5 Millionen Euro). Der Kapitalanlagenbestand beträgt rund eine Milliarde Euro. Daraus konnte die Deutsche Steuerberater-Versicherung ein Ergebnis nach Aufwendungen von 32,2 Millionen Euro  erwirtschaften. Das entspricht einer Nettoverzinsung von 3,2 Prozent. Damit liege die Deutsche Steuerberater-Versicherung etwa im Branchendurchschnitt von 3,3 Prozent.

Autoren:

Schlagworte: | |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert