Traditionelle Anlagen
26. September 2022

EZB mit Dekarbonisierungs-Details

Plan für grünere Unternehmensanleihe-Bestände. Basis soll emittentenspezifischer Klima-Score sein.

Die EZB gab vergangene Woche bekannt, wie sie im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens ihre Bestände an Unternehmensanleihen in den geldpolitischen Portfolios allmählich dekarbonisieren will. Ein Ziel ist die Minderung klimabedingter finanzieller Risiken in der Bilanz des Eurosystems, nachdem der EZB-Rat im Juli 2022 den Beschluss gefasst hatte, die Ankäufe von Unternehmensanleihen durch das Eurosystem auf Emittenten mit einem besseren Beitrag zum Klimaschutz („Klimaleistung“) zu verschieben.

Der für das Verschieben der Anleihebestände verwendete Klima-Score basiert auf den Emissionen der Vergangenheit, auf den Emissions-Zielen und der Qualität der Offenlegung der Emittenten. Damit will die Zentralbank auch einen Anreiz für die Unternehmen setzen, ihre Emissionen zu reduzieren.

Die Klima-Scores der Emittenten werden die relative Gewichtung in der Benchmark für die vom Eurosystem getätigten weiteren Reinvestitionen der Unternehmensanleihekäufe beeinflussen. Dies werde dazu führen, dass mehr Anleihen von Unternehmen mit einem guten Beitrag zum Klimaschutz und weniger Anleihen von Unternehmen mit einem geringen Beitrag erworben werden. Zudem wird das Eurosystem den Klima-Score zur Anpassung seiner Gebote am Primärmarkt nutzen, um Emittenten mit einem besseren Klimaschutz-Beitrag zu bevorzugen und die Laufzeit von Anleihen zu begrenzen, deren Emittenten einen niedrigeren Score aufweisen.

Das Eurosystem wird den Klima-Score bei allen ab dem 1. Oktober 2022 abzuwickelnden Ankäufen von Unternehmensanleihen berücksichtigen, und zwar sowohl im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) als auch im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP). Die EZB wird ab dem ersten Quartal 2023 klimabezogene Informationen über ihre Bestände an Unternehmensanleihen veröffentlichen und regelmäßig über die Fortschritte bei der Anpassung an die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens berichten.

Das Gesamtvolumen der Unternehmensanleihekäufe werde jedoch weiterhin ausschließlich durch geldpolitische Erwägungen bestimmt. Die Kriterien für die Ankauffähigkeit von Unternehmensanleihen bleiben zum jetzigen Zeitpunkt unverändert.

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