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19. Juli 2011

Fidelity fordert bAV-Obligatorium

Nur so lässt sich laut Fidelity die Rentenlücke schließen.

KRONBERG (Taunus) – Vor dem Hintergrund einer enttäuschenden Bilanz für die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) fordert die Fondsgesellschaft Fidelity ein Obligatorium als Lösung.

Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, bis zu vier Prozent des Entgelts „umzuwandeln“ – sprich es steuerfrei in eine bAV einzuzahlen. Doch neun Jahre nach der historischen Reform haben viele Arbeitnehmer diese Möglichkeit kaum oder gar nicht genutzt.

Dies zeigt eine aktuelle Studie von Fidelity Deutschland: Nur 38 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sparen auf Betriebsebene, während fast doppelt so viele auf die private Altersvorsorge setzen (68 Prozent). Folglich kommen durchschnittlich nur vier Prozent der Bezüge im Alter aus der bAV. Dies ist wesentlich unter den Niveaus bei den Niederlanden (33 Prozent) und Dänemark (17 Prozent).

„Wenn wir verhindern wollen, dass die Deutschen ihren Lebensstandard im Alter dramatisch zurückschrauben müssen, sind hierzulande Werte von 25 bis 30 Prozent unumgänglich“, sagte Christian Wrede, Sprecher der Geschäftsführer von Fidelity Deutschland.

Um der Entgeltumwandlung den nötigen Schub zu geben, fordert Fidelity unter anderem die Einführung eines Obligatoriums mit Ausstiegsoption. Bei diesem Modell werden automatisch bis zu vier Prozent des Entgelts eines Arbeitnehmers umgewandelt, es sei denn er möchte dies nicht. Laut Fidelity wäre hierfür nur eine geringfügige Änderung in dem bAV-Gesetz von 2002 nötig.

Dazu Wrede: „Nur jeder Zehnte entscheidet sich bewusst gegen eine betriebliche Altersvorsorge. Das legt nahe, dass im Falle einer obligatorischen Vorsorgepflicht die wenigsten Arbeitnehmer die Ausstiegsklausel ziehen würden.“ Dies belege auch die Erfahrung in Unternehmen, die solche Modelle bereits etabliert hätten.

Eine etwas weniger radikale Lösung zu dem bAV-Problem hatte die Versicherungskammer Bayern (VKB) im Mai vorgeschlagen. Demnach könnten Lohnerhöhungen auf Wunsch der Arbeitnehmer teilweise oder ganz in eine bAV eingezahlt werden (siehe frühere Meldung).

_Angleichung der Fördergrenzen auch gefordert

Fidelity fordert außerdem eine Angleichung der Fördergrenzen für die fünf Durchführungswege. Während die Grenze für beispielsweise den Pensionsfonds bei vier Prozent liegt, ist die steuerfreie Dotierung bei einer Unterstützungskasse (U-Kasse) unbegrenzt. Auch aus diesem Grund werden U-Kassen für Führungskräfte und leitende Angestellte eingesetzt.

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, sind sich die Deutschen über das Ausmaß ihrer Rentenlücke nicht bewusst. So hätten 71 Prozent der Befragten nur eine vage oder gar keine Vorstellung über ihre künftige Rente. Vier von fünf Deutschen überschätzten die Höhe, und weitere 40 Prozent der Befragten erwarteten sogar 80 bis 100 Prozent ihres Nettolohns.

Dabei beträgt der Durchschnitt der Rentenbezüge nach Fidelity-Rechnungen 56 Prozent des Nettolohns. Die Lücke betrage also 44 Prozent – Tendenz steigend, so die Fondgesellschaft weiter. Für die Studie wurden 1.000 Erwerbstätige zwischen 18 und 55 Jahren im Frühjahr 2011 befragt.

portfolio institutionell newsflash 20.07.2011/jan/gor

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