Recht, Steuer & IT
24. Oktober 2022

Forderungen nach Förderungen

Staat soll helfen, Immobilien fit zu machen. Sparkassen wollen mehr Investitionen, bAV-Verband steuerliche Änderung.

Mehr Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien und die energetische Sanierung, fordern die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe. Die sogenannte grüne Transformation biete gerade jetzt großes Potenzial, Wirtschaft und Gesellschaft aus der Krise zu führen. „Wir müssen jetzt schnell und entschlossen handeln und unser Land zukunftsfähig aufstellen. Dazu braucht es einen deutlich ehrgeizigeren Ausbau regenerativer Energien. Bei der energetischen Sanierung sollte es unser Ziel sein, mit Hilfe von kraftvollen Förderprogrammen die jährliche Sanierungsquote von ein auf rund zwei Prozent des Immobilienbestandes zu erhöhen. Neben öffentlichen Mitteln muss für diese Aufgaben auch wirksam privates Kapital mobilisiert werden“, so Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, anlässlich der Vorstellung des aktuellen Standpunktes der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe.

So könnten staatlichen Investitionen bis zum 1,5fachen private Investitionen folgen. Dies sei insbesondere wichtig, da sich aufgrund der Preissteigerungen Investitionskostenschätzungen stark verändert hätten. Schriever: „Das erforderliche staatliche Investitionsvolumen für eine wirkungsvolle grüne Transformation wird sich angesichts der Inflation um mindestens 15 Prozent erhöhen. Und bei anhaltend hohen Inflationsraten sind in den Folgejahren auch Werte über 20 Prozent nicht auszuschließen. Schon deswegen müssen auch die privaten Investitionen von Haushalten und Unternehmen weiter stimuliert werden. Nur so kann die grüne Transformation gelingen.“ Nach Ansicht der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe sind die Energiepreise zur Zeit der größte Inflationstreiber.

Aba-Kritik am Körperschaftsteuergesetz

Dagegen plädiert die Aba dafür, nicht nur auf private Haushalte zu setzen. Wichtig sei auch, dass das Jahressteuergesetz 2022 auch steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen animiert, den Ausbau der Renewables zu unterstützen. „Wenn eine steuerbefreite Pensionskasse Energiewende und Klimaschutz sinnvoll im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Vermögensanlage unterstützen will und zum Beispiel eine ihr gehörende Immobilie mit Solarpanels und E-Ladestationen ausstattet und die Anlagen betreibt, dann verliert sie die Steuerbefreiung. So will es Paragraf 5 des Körperschaftsteuergesetzes. Das kann man doch niemandem vermitteln! Statt das Finanzierungspotential von Pensionskassen für den Klimaschutz zu nutzen, bestraft der Fiskus diese Unterstützung des Transformationsprozesses durch solche umweltbewussten institutionellen Anleger“, beklagte Jürgen Rings, Leiter der Aba-Fachvereinigung Pensionskassen, im Rahmen der Pensionskassentagung am 19. Oktober 2022 in Bonn.

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