Alternative Anlagen
19. April 2023

Fortschritte bei Photovoltaik für Immobilienfonds

Mit dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen auch Immobilienspezialfonds Erneuerbare Energien in und auf ihren Immobilien einsetzen können. Aba und ZIA begrüßen die Neuregelung im vorgelegten Referentenentwurf von BMF und BMJ.

Es gibt aktuell Bewegung in der Photovoltaikfrage. Dem Immobilienspitzenverband ZIA zufolge soll es für offene Immobilienfonds, offene Infrastrukturfonds und eben auch offene Spezialfonds künftig leichter werden, im Bereich der Erneuerbaren Energien in Freiflächenanlagen zu investieren. Für offene Spezialfonds soll zudem künftig auch die Investition und der Betrieb von PV-Anlagen auf Immobiliendächern (sogenannte Aufdachanlagen) ermöglicht werden. Aus Sicht des ZIA könne das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) deshalb einen echten Schub für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auslösen. Mitte vergangener Woche hatten das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesjustizministerium (BMJ) einen Referentenentwurf zu dem geplanten Gesetz vorgelegt. Dieser verspricht wegen veränderter aufsichtsrechtlicher Vorgaben mehr Möglichkeiten für Immobilienfonds. „Diese Anpassungen sorgen für Rechtsicherheit und erweitern deutlich die Spielräume für Immobilienfonds beim Betrieb von PV-Anlagen“, sagt ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk in einer Mitteilung.

Aba begrüßt Regelungen als erfreulich

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (Aba) begrüßt auf Nachfrage diese beiden Punkte der Freiflächenanlagen und der Aufdachanlagen für den Spezialfondsbereich. „Grundsätzlich sind die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten von Immobilienfonds für Pensionskassen und Zusatzversorgungskassen hilfreich, da sie auch für den Spezialfondsbereich gelten (Spezialfonds nach § 284 KAGB).“ Zum einen sei die eindeutige rechtliche Klarstellung bei sogenannten „Aufdachanlagen“ (und weiterer Anlagen, die in baulichem Zusammenhang mit einem Gebäude stehen) erfreulich, nach der PV-Anlagen und E-Lade-Säulen installiert werden können – zum anderen sei es die künftige Ermöglichung von sogenannten „Freiflächenanlagen“, bei denen die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen die einzige Bebauung eines Grundstücks darstelle. Eine Gefahr, sich steuerlich zu infizieren, bestünde für steuerbefreite Pensionskassen hierdurch regelmäßig nicht, sofern sich die steuerlichen Einkunftsarten nicht änderten, so die Aba.

Geplante Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung

Zusätzlich zur aufsichtsrechtlichen Erweiterung ist aus Sicht der Aba noch etwas erfreulich: „Die Vorschläge zur Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltung aller Investmentvermögen und somit auch auf alle Spezialfonds nach KAGB sind sehr hilfreich, da beispielsweise auch der bislang nicht befreite Spezialfonds nach § 282 KAGB ein interessantes Vehikel für Private Equity Investitionen, et cetera sein kann“, erklärt die Aba.

(Noch) keine Lösung für die Immobiliendirektanlage

An der rechtlichen Unsicherheit bezüglich des Einsatzes von Photovoltaik (PV) in der Immobiliendirektanlage von steuerbefreiten Pensionskassen ändert das Zukunftsfinanzierungsgesetz jedoch nichts. Diese müssen in diesem Fall um ihren Steuerstatus fürchten, weshalb der Ausbau von PV-Anlagen und E-Ladesäulen bislang meist unterbleibe. Allerdings könne man hoffen, so die Aba, dass im Zuge der Beseitigung von Hürden für die Umsetzung der Energiewende bei Immobilien dieser Punkt noch nachgezogen werde.

Die Aba und die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V. (Aka) hatten sich im März mit einer Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt. Darin legen sie die rechtlichen Unsicherheiten dar, die dazu führen würden, dass steuerbefreite Pensionskassen und steuerbefreite Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen die Investitionen in PV-Anlagen und E-Ladesäulen im Zusammenhang mit ihren direkt verwalteten Immobilien bislang meist unterlassen, denn sie müssten den Verlust des Steuerstatus als steuerbefreiter Anleger fürchten. „Steuerbefreite Anleger sollten doch auch auf Immobilien in der Direktanlage das machen können, was im Fondsbereich zunehmend Standard wird“, fordert die Aba hier eine Gleichbehandlung. Auf die Stellungnahme habe die Aba noch keine Rückmeldung erhalten. Man erwarte mit Spannung den zweiten Photovoltaik-Gipfel im kommenden Mai, bei dem die Photovoltaik-Strategie vorgestellt werden soll, und hofft auf die folgenden Gesetzespakete (Solarpaket I und II).

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