Pensionskassen
16. März 2020

Frank Grund: „Rechnungszinsen oberhalb von 0,9 Prozent sind unangebracht.“

Bafin-Exekutivdirektor sieht Pensionskassen angehalten, bei Trägern und Aktionären um finanzielle Hilfe zu werben. Befragung zur SCR-Bedeckungsquote läuft.

Der Bafin-Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, Dr. Frank Grund,  hat in einer Rede beim Zukunftsmarkt Altersvorsorge in Berlin bekräftigt, dass die Lebensversicherer und EbAV auf einem guten Weg seien: „Die Unternehmen haben bereits viele Steine umgedreht. Richtigerweise haben sie die Überschussbeteiligung reduziert und – wenn möglich – für neue, hybride Produkte eine flexiblere Verzinsung eingeführt.“ Man begrüße zudem, dass einige Unternehmen ihre Eigenmittel gestärkt und ihre Verwaltungskosten reduziert hätten.

Grund kritisierte aber, dass einige regulierte Pensionskassen  noch Rechnungszinsen oberhalb von 0,9 Prozent im Neugeschäft verwendeten. „Dies halten wir erst recht nicht mehr für angebracht und haben dies den Unternehmen mitgeteilt“, sagte Grund. „Wir werden auch 2020 schwerpunktmäßig untersuchen, wie Lebensversicherer und Pensionskassen mit den Herausforderungen umgehen, die ihnen aus dem Niedrigzinsumfeld erwachsen. Hier greifen Analyse und Aktion ineinander.“ Eine intensivierte Aufsicht durch die Bafin sei weiter ein proaktives Instrument für diejenigen Pensionskassen und Lebensversicherer, die ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden möglicherweise nicht dauerhaft erfüllen könnten.

Pensionskassen seien dazu angehalten, bei ihren Trägern oder Aktionären um finanzielle Unterstützung zu werben, damit sie auch weiterhin ihre vollen Leistungen erbringen könnten. „Ich weiß, dass das ein zähes Ringen sein kann, was in einigen Fällen auch schon erfolgreich war. Die Folgekosten, es zu unterlassen, liegen nach meiner Einschätzung viel höher“, so Grund. „Wir sprechen dann nämlich bereits über satzungsgemäße Leistungskürzungen, die Schließung der Kasse für den Neuzugang und über die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers für die volle zugesagte Leistung.“

Bei Berichtspflichten sei Proportionalität das Ziel

Zu den Informations- und Berichtspflichten sagte Grund, ersatzlose Streichungen aus Aktionsmus werde es nicht geben. „Sowohl bei Solvency II als auch beim Eiopa-Rentendatenprojekt ist es uns sehr wichtig, dass Berichtspflichten einen konkreten Zweck erfüllen und dem Risiko des meldenden Unternehmens entsprechen – also proportional sind.“

Seit dem 30. September 2019 gilt eine Allgemeinverfügung der Bafin, die alle beaufsichtigten Pensionskassen und Pensionsfonds dazu verpflichtet, uns bestimmte Rentendaten zu melden. „Wir geben die Daten an Eiopa, die Bundesbank und mittelbar auch an die EZB weiter“, so Grund. Eiopa wird aus den Daten Berichte und Statistiken zur Verbreitung und Entwicklung der bAV in Europa generieren. Ich finde das in Zeiten niedriger Zinsen ein absolut legitimes Anliegen.“ Man habe in dieser Angelegenheit aber vor, die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland nicht über Gebühr zu belasten. Daher müssten deutsche Einrichtungen mit einer Bilanzsumme bis 100 Millionen Euro keinerlei Daten liefern und erst Einrichtungen mit einer Bilanzsumme über einer Milliarde Euro das volle Set. „Dazwischen liegende EbAV sind von den Quartalsmeldungen und der Jahresmeldung über die einzelnen Kapitalanlagen befreit.“

Zudem kündigte Grund an, der Solvency-II-Review befinde sich auf der Zielgeraden. „Eine erste Konsultation lief bis Mitte Januar 2020. Seitdem waren viele Aufseher auch aus den nationalen Aufsichtsbehörden damit beschäftigt, die Kommentierungen zu sichten und erste Ergebnisse zu sichern.“ Für die Bafin habe dabei die Maßgabe gegolten, das Berichtswesen zu schärfen, die Voraussetzungen für die langfristigen Garantien zu erhalten und die Änderungen an der Standardformel ganzheitlich zu betrachten. Seit Anfang März befrage man die Unternehmen zu den vorgeschlagenen Änderungen mit Blick auf die SCR-Bedeckungsquote und rechne diese durch. „Das wird zeigen, inwieweit die vorgeschlagene Neukalibrierung einerseits die Risiken angemessen abbildet, andererseits aber auch die Unternehmen angemessen – und eben nicht unangemessen – belastet.“ Lebensversicherer könnten Schwankungen in der Kapitalanlage zu einem gewissen Grad aushalten, weil sie ihre Verpflichtung gegenüber den Kunden in der Regel erst weit in der Zukunft erfüllen müssen. Diese Illiquidität der Verbindlichkeiten gelte es bei der Kalibrierung zu berücksichtigen.

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