Asset Manager
4. September 2020

Frontrunning-Verdacht bei Union Investment

Union stellt Mitarbeiter frei. Verdächtigungen auch gegen Bafin-Angestellte.

Union Investment hat einen Mitarbeiter des Unternehmens freigestellt, gegen den der Vorwurf erhoben wird, über einige Monate hinweg auf privaten Depots außerhalb der Systeme des Unternehmens verbotene Insidergeschäfte abgewickelt und sich so in erheblichem Maße unrechtmäßig bereichert zu haben. Wegen der Schwere der Vorwürfe sei dieses Vorgehen geboten, auch wenn selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelte. Zuvor hatte Union Investment der Staatsanwaltschaft die erforderlichen Informationen wie Unterlagen und Daten zur Verfügung gestellt. Dies teilte der Asset Manager mit.

Wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten, wäre der Mitarbeiter mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen, teilt Union Investment mit. Er hätte dabei dienstlich erworbene Kenntnisse missbraucht, um auf privaten Depots jenseits der Systeme von Union Investment Insidergeschäfte zu betreiben. Auf Basis der aktuellen Erkenntnisse seien jedoch weder Kunden noch die Sondervermögen von Union Investment geschädigt worden.

Die Ermittlungen sind nach Angaben von Union Investment ein Beleg dafür, dass die Sicherungssysteme im Viereck „Depotbanken – Bafin – Ermittlungsbehörden – Investmentgesellschaften“ funktionieren und gegriffen haben. Allerdings muss sich derzeit auch die Bafin Insider-Verdächtigungen erwehren. Wie die FAZ berichtet, haben Bafin-Mitarbeiter in den 18 Monaten bis Ende Juni dieses Jahres mit keiner Aktie so viel gehandelt wie mit Wirecard-Papieren. Einwenden könnte man, dass Privatanleger allgemein in diesem Zeitraum besonders viel mit Wirecard-Aktien handelten. Allerdings wurde laut dem Bericht besonders viel in der für die Marktüberwachung zuständige Bafin-Abteilung WA2 getradet. Im Jahr 2019 seien dies in der betreffenden Abteilung 28 Fälle und in diesem Jahr 41 Fälle gewesen. Die Abteilung WA2 ist laut FAZ unter anderem für die Verfolgung von Marktmanipulationen, die Überwachung der Ad-hoc-Publizitätspflicht und von Leerverkaufsgeschäften zuständig – sowie für die Einhaltung der Regeln über den Insiderhandel.

 

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