Recht, Steuer & IT
1. Oktober 2025

GDV moniert Bürokratie für Nachhaltigkeits-Reporting

Versicherer sehen bei ESRS weiteren Vereinfachungsbedarf. Unklarheiten, neue Anforderungen und Kennzahlen konterkarieren beabsichtigte Entlastung.

Nachhaltigkeit zieht Arbeit nach sich. Dies erfahren Versicherungen nicht zuletzt beim Nachhaltigkeits-Reporting. In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert der GDV, dass der bei der Überarbeitung der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angestrebte Bürokratieabbau hinter den Erwartungen zurückbleibt. „Die Versicherungswirtschaft unterstützt ausdrücklich die Ziele der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit die Standards aber wirklich wirksam sein können und die Transformation voranbringen, müssen sie stärker an der Praxis ausgerichtet sein und dürfen nicht so kompliziert sein“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Chance für wirksamen Ordnungsrahmen nutzen

Mit der geplanten Reduktion der zu berichtenden Datenpunkte um 57 Prozent enthalte der neue ESRS-Entwurf zwar spürbare Fortschritte. Doch viele neue Anforderungen, Unklarheiten und zusätzliche Pflichtkennzahlen konterkarieren aus GDV-Sicht die beabsichtigte Entlastung. Ein konsistentes, praxisnahes und schlankes Regelwerk sei unerlässlich, damit Nachhaltigkeitsberichte einen echten Mehrwert für Investoren, Aufsicht und Gesellschaft bieten können.

Die Versicherer fordern unter anderem, dass Investitionen, die ausschließlich zu Anlagezwecken gehalten werden, nicht als Teil der eigenen Geschäftstätigkeit gewertet werden sollen. Die vorgesehene Regelung führt zu unverhältnismäßigem Aufwand, ohne dass zusätzliche Erkenntnisse über das Kerngeschäft gewonnen werden können. Zudem braucht es klare Vorgaben, wann Unternehmen bestimmte Berichtsinhalte auslassen dürfen, etwa wenn diese keinen relevanten Informationswert besitzen. So, wie es jetzt vorgesehen ist, müssten Unternehmen praktisch alles berichten – auch wenn einzelne Punkte kaum Erkenntnisgewinn liefern.

An einigen Stellen werden im Zuge der Überarbeitung der ESRS laut GDV außerdem neue Pflichtkennzahlen eingeführt. Das steht dem Ziel einer Vereinfachung von Berichtspflichten entgegen. Auch inhaltliche Überschneidungen und Widersprüche zu bestehenden Berichtspflichten wie Solvency II sollten bereinigt werden.

Die geplante Frist für die finale Empfehlung zur Überarbeitung der ESRS bis Ende November 2025 ist Teil des offiziellen Überarbeitungsprozesses der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation wird EFRAG alle Rückmeldungen auswerten und eine überarbeitete Fassung erarbeiten. Die finale Empfehlung wird der EU-Kommission übergeben, die auf deren Grundlage entscheidet, ob und wie die überarbeiteten ESRS im Rahmen eines Delegierten Rechtsakts umgesetzt werden.

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