Versicherungen
16. Juni 2020

GDV schlägt Pandemie-Schutzschirm vor

Pandemieschäden privatrechtlich nicht versicherbar. Alternativvorschlag „Insurance Linked Bond“.

Nach der Pandemie ist vor der Pandemie. So ähnlich liest sich der Vorschlag, den der GDV nun zur Einrichtung eines privat-staatlichen Schutzschirms gemacht hat. „Wir wollen die Diskussion über ein System anstoßen, das die wirtschaftlichen Folgen künftiger Infektionswellen abmildern und staatliche Ad-hoc-Hilfen teilweise ersetzen könnte“, so GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen. „Corona hat gezeigt, dass vielen Unternehmen in einer Pandemie ohne schnelle finanzielle Unterstützung die Insolvenz droht.“ Privatwirtschaftlich seien diese Schäden jedoch nicht versicherbar. Konkret soll es sich bei dem GDV-Vorschlag um eine rechtlich eigenständige Einrichtung handeln. Diese solle neben Beiträgen auch Leistungen von Versicherern und als letzte Eskalationsstufe staatliche Hilfen einbeziehen und zudem über Katastrophenanleihen Finanzmittel über den Kapitalmarkt aufnehmen. „Erst wenn der Kapitalstock aufgebraucht ist, würden zusätzliche staatliche Mittel abgerufen“, so GDV-Chef Jörg Asmussen. Schäden durch lokal eingegrenzte Seuchenausbrüche ließen sich möglicherweise auch ohne staatliche Unterstützung kompensieren.

Einen anderen Vorschlag machten Prof. Dr. Helmut Gründl and Fabian Regele in einem Policy Letter des SAFE Policy Center. Ihnen schwebt eine Versicherungslösung für Pandemien durch eine pandemiebezogenen „Insurance Linked Bond“ vor. Dieser würde von Regierungen ins Leben gerufen werden, wobei der Nennwert zur Deckung erheblicher Kosten, die durch eine Pandemie entstehen, herangezogen werden würde. Diese Anleihen, die auf einem Sekundärmarkt gehandelt würden, brächten privaten und institutionellen Anlegern eine risikoadäquate Rendite, die durch die von der öffentlichen Hand gezahlten Versicherungsprämien finanziert werde, so der Vorschlag. Im Falle eines vordefinierten Pandemie-Auslöseereignisses wird das Kapital der Anleihe für die emittierenden Regierungen zur Deckung der pandemiebedingten Kosten verfügbar. Durch diesen Ansatz könnten sich die Regierungen gegen künftige pandemiebezogene Risiken versichern, während die Finanzierung in erster Linie von privaten und institutionellen Investoren stamme.

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