Traditionelle Anlagen
11. Dezember 2023

Green Bonds für Biodiversität

KfW nimmt ab Januar 2024 das Thema Biodiversität in eigenes Green-Bond-Rahmenwerk auf. Geplantes Green-Bond-Emissionsvolumen für 2024 wieder zehn bis 13 Milliarden Euro.

Die KfW hat im laufenden Jahr zur Refinanzierung ihres klassischen Fördergeschäfts rund 90 Milliarden Euro an den internationalen Kapitalmärkten aufgenommen und zieht eine positive Bilanz. „Wir sind sehr gut durch dieses Jahr gekommen – trotz multikrisenbedingter Volatilität, Änderungen der Politik diverser Zentralbanken und steigender Zinsen schließen wir unsere Refinanzierung 2023 erfolgreich ab“, erklärte Tim Armbruster, Treasurer der KfW Bankengruppe beim Kapitalmarkt-Pressegespräch in Frankfurt am vergangenen Donnerstag.

Mehr Emissionen in US-Dollar

Nach Hauptwährungen aufgeschlüsselt entfallen in der Refinanzierung seit Jahresbeginn insgesamt 54 Prozent auf den Euro (48,6 Milliarden) und vergleichsweise hohe 29 Prozent auf den US-Dollar (nominal 28 Milliarden US-Dollar). Im vergangenen Jahr hatte der Anteil der emittierten Anleihen in US-Dollar deutlich darunter gelegen. Im britischen Pfund ist die KfW mit einem Nominalvolumen von 7,35 Milliarden britischen Pfund nach dem britischen Staat der bei weitem größter Emittent im Bereich der Supranationals, Sub-Sovereigns und Agencies (SSA). Ähnlich verhält es sich im australischen Dollar: Die KfW sei mit Abstand der größte ausländische SSA-Emittent im australischen Kapitalmarkt. Sie hat in diesem Jahr nominal sechs Milliarden australische Dollar aufgenommen.

Zudem hat die Förderbank 2023 erstmals eine neue Benchmark-Anleihe über sechs Milliarden Euro emittiert und zahlreiche ihrer 45 ausstehenden Euro-Benchmark-Anleihen auf bis zu sieben Milliarden Euro aufgestockt: Rund 45 Prozent ihrer ausstehenden Euro-Benchmark-Anleihen weisen ein Mindestvolumen von sechs Milliarden Euro auf. Zudem hat sie in 2023 die erstmalige Emission einer sogenannten US-Dollar-Dual-Tranche-Benchmark-Anleihe vorgenommen, die mit Laufzeiten von zwei und sieben Jahren insgesamt ein Nominalvolumen von sechs Milliarden US-Dollar auswies. Das Volumen emittierter Green Bonds der KfW überschritt in 2023 die 70-Milliarden-Euro-Marke. Insgesamt wurden 22 grüne Transaktionen in neun Währungen getätigt, darunter zum Beispiel auch in norwegischer und schwedischer Krone.

Green Bonds zum Schutz der Artenvielfalt

Für das kommende Jahr plant die KfW eine Ausweitung ihres Green Bond Frameworks auf Projekte mit dem Ziel der Förderung der Biodiversität und des Klimaschutzes von Unternehmen auszuweiten. Sie habe ihr Green-Bond-Rahmenwerk, unter dem die Förderbank seit 2014 grüne Wertpapiere emittiert, an aktuelle Entwicklungen sowie an Erwartungen ihrer internationalen Investoren angepasst. Ab 1. Januar 2024 biete man Investoren die Möglichkeit, zum Beispiel über Green Bonds für Aufforstungsprojekte zum Schutz der Artenvielfalt beizutragen. „Wir wollen die Kraft der internationalen Kapitalmärkte zum Erhalt der Biodiversität aktivieren, also Investoren weltweit dafür sensibilisieren und ihre finanziellen Beiträge mobilisieren“, erklärte Armbruster. Der Anteil der Green Bonds für Biodiversität werde bei etwa fünf bis zehn Prozent des gesamten Emissionsvolumens für Green Bonds liegen. Bestehende Projektkategorien sind weiterhin Erneuerbare Energien, Energieeffizienz (Grüne Gebäude) und nachhaltige Mobilität.

Für 2024 rechnet die KfW ebenfalls wieder mit einer Mittelaufnahme in Höhe von 90 bis 95 Milliarden Euro, um ihr Geschäft zu refinanzieren. Davon sollen zehn bis 13 Milliarden Euro über Green Bonds aufgenommen werden. „Mit unserer flexiblen strategischen Aufstellung und unserem Angebot an hochliquiden Anleihen sehen wir uns für das erneut hohe Refinanzierungsvolumen gut gerüstet“, erklärte Armbruster.

EU Green Bonds in der Prüfung

Ob die KfW künftig auch Green Bonds nach dem neuen europäischen EU Green Bond Standard (EUGBS) begeben wird, ist noch offen: „Wir befinden uns dazu in der laufenden Prüfung, die Herausforderungen der praktischen Umsetzung sind schon sehr groß“, so Tim Armbruster. Der EUGBS wurde kürzlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist frühestens ab Ende des kommenden Jahres anwendbar. Welche Anforderungen er enthält, darüber mehr unter diesem Link.

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