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7. Juli 2022

Greenwashing-Vorwürfe nach Taxonomie-Entscheidung

EU-Parlament winkt die Aufnahme von Atom und Erdgas als ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie durch. Kirchen und Verbände üben teils heftig Kritik.

Nach der Abstimmung im EU-Parlament über die Aufnahme von Atomkraft und Erdgas als ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten üben Umweltorganisationen, aber auch Investorenvertreter wie Branchenverbände Kritik an dem Beschluss. Das EU-Parlament hatte am Mittwoch einen delegierten Rechtsakt der EU-Kommission nicht abgelehnt, der vorsieht, beide Technologien in die EU-Taxonomie aufzunehmen, die derzeit die Bandbreite an ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten unter anderem zur Bekämpfung des Klimawandels durchdekliniert.

Zum Hintergrund: Noch im Juni hatte sich in zwei der mit der Sache befassten Ausschüssen des EU-Parlaments Protest gegen das Vorhaben angekündigt. In einem Antrag hatten die beiden Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (Econ) sowie für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Envi) ihre Kritik an dem Vorhaben geäußert und das  Plenum aufgefordert, gegen die Aufnahme von Atom und Gas als nachhaltige Technologien zu stimmen. Diesem Antrag folgte das Plenum jedoch nicht. Nur 278 Abgeordnete stimmten dafür und 328 stimmten dagegen, es gab 33 Enthaltungen. Um das Vorhaben der EU-Kommission noch zu stoppen, hätte eine absolute Mehrheit von 353 der insgesamt 705 Abgeordneten ein Veto gehen den Kommissionsvorschlag einlegen müssen. Sofern der Rat den delegierten Rechtsakt nicht noch mit einer qualifizierten Mehrheit ablehnt, was nicht erwartet wird, tritt er am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt auch ab dann.

Übergangstechnologie Erdgas bis 2035

Private Investitionen in Atom und Gas sollen nach dem Willen der EU-Kommission als Übergangstechnologien für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden. Die Aufnahme bestimmter Erdgas- und Atomenergieaktivitäten in die entsprechende Liste sei nur vorübergehend und an bestimmte Bedingungen und Transparenzanforderungen geknüpft, so das EU-Parlament. Zum Beispiel müssen Gaskraftwerke laut Medienberichten Kohlekraftwerke ersetzen und bis 2035 auf Biogas oder Wasserstoff umgestellt werden.

Im Fall der Atomkraft sind längere Fristen geplant. Zum Beispiel müssen neue Kraftwerke bis spätestens 2045 genehmigt sein, wenn sie als nachhaltig klassifiziert werden sollen. Außerdem müssen sie neuesten technischem Standards entsprechen und es muss einen konkreten Plan für die Entsorgung hoch radioaktiver Abfälle bis 2050 geben.

 „Große Enttäuschung“

Bei den Kirchen stieß die Nachricht auf scharfe Kritik und große Enttäuschung. So äußerte sich Thomas Striegler, Verwaltungschef der Evangelischen Kirche in Hessen-Nassau und Vorsitzender des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren in Deutschland (AKI): „Die Entscheidung des EU-Parlaments ist eine große Enttäuschung für alle, die an die Inhalte der neuen EU-Taxonomie geglaubt haben. Statt den eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu folgen, spielt die Entscheidung den Lobbyinteressen in die Hände.“ Auch Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken äußerten im Domradio deutliche Kritik. So sagte deren Präsidentin, Irme Stetter-Karp: „Fakt ist nun, dass ein völlig falsches Signal auch für die Anleger gesetzt wird, weil da Investitionen sogar ohne ein zeitliches Limit gefördert werden. Das hat verheerende ökologische Auswirkungen. Das ist eine fatale Entscheidung.“

„Ein schlechter Tag für die Finanzbranche“

Auch das Forum Nachhaltige Geldanlagen reagierte sehr enttäuscht auf das Abstimmungsergebnis: „Das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. hat sich wiederholt gegen die Aufnahme von Atomenergie in die EU-Taxonomie ausgesprochen. Mit der heutigen Entscheidung verliert die Taxonomie ihre Glaubwürdigkeit und Anwendbarkeit. Eine Taxonomie, die den wissenschaftsbasierten Weg verlässt und auf einem politischen Kompromiss basiert, ist nur schwer in der Praxis anwendbar und führt zu einem erhöhten Risiko von Greenwashing“, sagte der FNG-Vorsitzende Volker Weber in einem Statement. „Das ist ein schlechter Tag – nicht nur für die Erreichung der Pariser Klimaziele und der UN-Nachhaltigkeitsziele, sondern auch für die Finanzbranche.“

„Wissenschaftlich umstritten“

Verhalten, aber dennoch mit Kritik an der Aufnahme von Atom und Gas in die Taxonomie reagierte der deutsche Fondsverband BVI in einem über Linkedin veröffentlichten Statement von BVI-Geschäftsführer Thomas Richter in englischer Sprache. Es sei zwar nicht an der Fondsindustrie zu entscheiden, ob Atomkraft und Erdgas als nachhaltig gelten können oder nicht. Dennoch sollte die Taxonomie sich an strengen wissenschaftlichen Kriterien orientieren, um nachhaltige Investments weltweit zur Expansion zu bringen. Es handele sich nicht nur um eine politische, sondern auch wissenschaftlich umstrittene Entscheidung, weshalb man eine Ablehnung durch das EU-Parlament bevorzugt hätte, so Richter in dem Statement.

Münchner Umweltinstitut beklagt „schamloses Greenwashing“

Umweltorganisationen und die Wissenschaft übten naturgemäß ebenfalls scharfe Kritik an der Entscheidung: „Das gescheiterte Veto im EU-Parlament ist ein verheerendes Signal für die gesamte Klimapolitik der EU. Denn ein Nachhaltigkeitskatalog, in dem klare wissenschaftliche Kriterien durch die Interessen Frankreichs und Deutschlands an Atomkraft und Erdgas aufgeweicht werden, ist bestenfalls wertlos. Dieses schamlose Greenwashing beschädigt die Glaubwürdigkeit der europäischen Klimapolitik massiv“, kommentierte Hauke Doerk, Referent für Radioaktivität und Energiepolitik am Umweltinstitut München, die Entscheidung. Das EU-Parlament habe die Möglichkeit verpasst, klare Nachhaltigkeitskriterien ohne Sonderregeln für Gas und Atom zu schaffen, die in Wirtschaft und Finanzbranche auch eine sinnvolle Anwendung finden.

Einen Klageweg lehnt die Bundesregierung nach Medienberichten ab. Dafür haben Österreich und Luxemburg angekündigt, gegen den Rechtsakt der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen zu wollen.

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