Gütesiegel für Versorgungswerk der Rechtsanwälte in NRW
Nun erhält auch das Versorgungswerk der Rechtsanwälte das sogenannte ABV-Prädikat. Beantragen können es die 91 Mitglieder des Verbands.
Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen (VSW RAE NRW) erhält das innovative ABV-Prädikat. Wie das berufsständische Versorgungswerk mit Sitz in Düsseldorf in einer Mitteilung vom 29. Oktober 2026 erklärte, erfüllt es die in Paragraf 6 Absatz 2 der Markensatzung für die Gewährleistungsmarke „ABV-Prädikat“ bestimmten Gütekriterien. Darin heißt es weiter, man habe deren Einhaltung durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen.
Die Gütekriterien sind nach Angaben des VSW RAE NRW:
- Implementierung und Anwendung eines Risikomanagementsystems, das den Anforderungen des ABV-Leitfadens Risikomanagement entspricht, wozu insbesondere folgende Anforderungen berücksichtigt werden müssen:
- Bestimmung von Risikokategorien,
- Definition organisatorischer Anforderungen,
- Ermittlung der Risikotragfähigkeit,
- Anforderung an das Monitoring und Risikoberichterstattung,
- Durchführung von Asset-Liability-Management Studien in angemessenen Abständen,
- regelmäßige Stresstests,
- jährliches versicherungsmathematisches Gutachten,
- jährliche Prüfung des Jahresabschlusses mit Testat durch einen Wirtschaftsprüfer,
- einrichtungsinterne Compliance-Richtlinien.
ABV-Prädikat soll Vertrauen schaffen
Idee des Prädikats der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) ist es, Vertrauen in die Professionalität und das Risikomanagement berufsständischer Versorgungswerke zu schaffen. Beantragt werden kann das Gütesiegel von Versorgungswerken, denen ein Wirtschaftsprüfer attestiert hat, dass sie die „Leitplanken“ des ABV einhalten. Dieses Qualitätssiegel hatte die Spitzenorganisation der 91 Versorgungswerke im November 2025 als Reaktion auf die Geschehnisse beim in Schieflage geratenen Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) vorgeschlagen.
BWVA erhielt als erstes Versorgungswerk das ABV-Prädikat
Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA) hatte als erstes Versorgungswerk das neue „Prädikat“ erhalten. Das Versorgungswerk mit Sitz in Tübingen hatte nach eigenen Angaben als erstes Versorgungswerk den Antrag auf Verleihung gestellt und die hierfür erforderlichen Nachweise eingereicht.
Auch die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) zählt zu den ersten berufsständischen Versorgungswerken in Deutschland, die das neue Prädikat der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen tragen dürfen.
Lesetipp: Risikoberichte, Stresstests und testierte Abschlüsse verhindern keine Fehlentscheidungen. Entscheidend sind die Menschen in den Anlagegremien – ihre Kompetenz, ihre Autarkie und die Regeln, nach denen sie über Milliarden entscheiden. Mehr darüber lesen Sie in unserem Beitrag „Das Siegel und seine blinden Flecken“.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Berufsständische Versorgungswerke
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