Schwarzer Schwan
18. November 2016

Hoch lebe die EU

Man kann ja vom angeblichen strukturellen Demokratiedefizit der EU halten, was man will. Aber in einem Punkt ist auf die Institutionen der Europäischen Union Verlass: Sie sind immer wieder für einen Schenkelklopfer gut.

Diesmal geht es um die EU-Finanzmarktrichtlinie, kurz: Mifid. Das Rahmenwerk sorgt nun schon seit November 2007 europaweit für reichlich Überstunden bei den am Wertpapierhandel Beteiligten. Als eingefleischter Finanzmarktakteur mit einem Faible für den stetigen Wandel wissen Sie aber sicher schon längst, dass sich Vertreter des EU-Parlaments, des EU-Rates und der EU-Kommission unter der Ägide ihres Präsidenten Jean-Claude Juncker vor zwei Jahren auf die Überarbeitung der Richtlinie (Mifid II) verständigt haben. Hauptsache, die Adressaten sind von der Straße weg. 
Zur Erinnerung zunächst der Hinweis, dass Mifid II den Schutz der Anleger weiter verbessern soll. Geplant sind verschärfte Regeln im Vertrieb von Finanzprodukten und damit auch von Fonds. Beispielsweise enthält die Neuauflage des ab 3. Januar 2018 anzuwendenden Rahmenwerks Vorschriften zur Bestimmung des Zielmarktes und zur sogenannten Geeignetheitserklärung. Und damit sind wir mitten im Thema, nämlich der Product Governance zum Handel und dem Vertrieb von Anlageprodukten. 
Dieses Thema wird nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Christian Waigel eine der größten Baustellen im Rahmen der Mifid-II-Umsetzung. Nach den Vorgaben sollen die Produktgeber für die verschiedenen Finanzprodukte zunächst einmal Zielmärkte definieren, vereinfacht gesagt Personengruppen, die für die jeweiligen Produkte infrage kommen. Denkbar wären aus Branchensicht zum Beispiel die drei Gruppen „Unbedarfte“, „Naive“ oder „Gutgläubige“. Der Gedanke hinter der Product Governance ist aber – entgegen der bisherigen Branchenlogik – zu vermeiden, dass den falschen Kunden aus den falschen Gründen das falsche Produkt verkauft wird. Mifid II verlangt dabei allen Ernstes, dass für jedes Produkt ein Zielmarkt definiert wird. Der Vertrieb wiederum soll dann überwachen, ob auch nur auf diesen Zielmärkten vertrieben wurde. Und er soll wiederum an den Produktgeber melden, wie viel er außerhalb des Zielmarktes verkauft hat. Wo die nötigen Daten herkommen sollen? Eventuell von Wikileaks, dem russischen Geheimdienst oder der NSA. 
Die Politik will tatsächlich auch eine sogenannte Produktbeobachtungspflicht für Finanzprodukte einführen. Emittenten von Wertpapieren sollen nach Auflage und Vertrieb nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Konkret soll der Kunde mit seinem Investment nicht mehr gänzlich alleine da stehen, während etwa der Fondsanbieter munter die Gebühren einstreicht, sonst aber keine Anstalten macht, damit das Produkt auf die Beine kommt. Künftig sollen Emittenten ihre Produkte über deren gesamte Laufzeit hinweg beobachten und notfalls sogar „Maßnahmen“ ergreifen, wenn sich ursprüngliche Einschätzungen deutlich verändern. Stellt der Emittent bei den bald vorgeschriebenen Stresstests fest, dass sich ganz wesentliche Kernelemente seines Wertpapiers verändern, muss er Maßnahmen prüfen, die bis zur Einstellung des Vertriebs führen können. Konsequent weitergedacht müsste eine Rücknahmepflicht wie bei einem defekten Staubsauger anstehen. 
Überraschenderweise werden die skizzierten Anforderungen für eine Vielzahl von Wertpapieren formuliert. Nach Ansicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma soll die Product Governance für alle Wertpapiere gelten, die an einem Primär- oder Sekundärmarkt erworben werden können. Zum Mitschreiben: Betroffen sind zigtausende Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen, Zertifikate und Ucits-Fonds und erst recht synthetische Produkte. 
Schöne neue Welt 
Stopp mal, wo soll das noch hinführen? Rechtsanwalt Waigel sieht als Folge, dass die Gesellschaften weniger Produkte anbieten werden. Viele exotische Angebote könnten vom Markt verschwinden, die Produktwelt damit insgesamt weniger bunt sein. Das klingt verheißungsvoll, wenn man nicht gerade die Brille der Anbieter auf hat: Müssen sich die Redakteure und Autoren bei Finanzmagazinen in Zukunft also nicht mehr mit komplexen Wertpapieren auseinandersetzen, bei denen am Ende doch ohnehin nur der Vertrieb weiß, welche toxischen Gene sich darin verbergen? 
Die Redaktion von portfolio institutionell begrüßt die verschärften Regeln im Vertrieb von Finanzprodukten und wirft dabei ein paar Fragen auf: Mal angenommen, eine Unternehmen, nennen wir es „Worldsolar“ oder „die Telekom Deutschland AG“, geht an die Börse und kommt nach seiner Emission unter die Räder. Gleichzeitig stellt sich bei vielen tausend Investoren – gemeint sind Hausfrauen, Studenten und alle anderen – heraus, dass sie als Kundengruppe doch nicht recht geeignet sind. Was dann? Müssen die Aktien dann zurückgenommen werden? Wo soll das Geld dafür herkommen? Oder was ist beispielsweise mit jenen Ucits-Fonds, die nur ihre Anbieter reich machen, nicht aber ihre Anleger? Müssen die Macher die Fondsanteile zurücknehmen, wie die Elektrobranche ihren Elektroschrott oder Volkswagen (USA) seine Diesel-Dreckschleudern? Und erhält der Investor seinen Einsatz wieder? Das wäre zu schön, um wahr zu sein. Und noch eine andere Frage: Gilt die Product Governance auch für Zentralbanken und ihre Anleihen? 
In diesem Sinne wünscht Ihnen die Redaktion von portfolio institutionell ein schönes Wochenende. 
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