Versicherungen
26. November 2025

Höchstrechnungszins soll konstant bleiben

DAV empfiehlt, den Höchstrechnungszins für 2027 bei 1,0 Prozent zu belassen. Die Empfehlung erfährt vom GDV Unterstützung.

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent auch für das Jahr 2027 beizubehalten.

„Unterschiedliche Faktoren sind in unsere Einschätzung eingeflossen: Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten, gleichzeitig bleibt die wirtschaftspolitische Lage weiterhin anspruchsvoll“, so Susanna Adelhardt, Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV).

Insgesamt zeige sich das Zinsniveau stabil, aufgrund der genannten Unsicherheiten sei jedoch Vorsicht geboten. Die DAV verweist darauf, dass der zehnjährige Euro-Swapsatz im bisherigen Verlauf des Jahres 2025 deutlich über zwei Prozent lag. Somit bestehe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu einem Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent. „Das heutige Zinsniveau ist damit weiterhin spürbar höher als in den Jahren der Niedrigzinsphase vor 2022“, so Adelhardt. Spürbar beruhigt habe sich dagegen die Inflation.

Für ein repräsentatives Anlageportfolio ergeben sich nach aktuellen Modellrechnungen der DAV künftig erzielbare Durchschnittsrenditen, die dauerhaft über dem empfohlenen Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent liegen. Dabei liegen die Ergebnisse der Berechnungen wegen der zuletzt stabilen längerfristigen Zinsen im Bereich des Vorjahres.

Vor diesem Hintergrund kommt die DAV zu dem Ergebnis, dass der vom Bundesfinanzministerium festzulegende Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge bei 1,0 Prozent stabil gehalten werden sollte. Daher empfiehlt die DAV auch für das Jahr 2027 einen Höchstrechnungszins für die handelsrechtliche Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsverträgen in Höhe von 1,0 Prozent.

GDV pro DAV

Der Versicherungsverband GDV stellt sich hinter den DAV-Vorschlag.  Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, erklärt: „Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unterstützt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, den Höchstrechnungszins wie 2026 auch 2027 bei einem Prozent zu belassen. Das schafft langfristige Stabilität und Verlässlichkeit für Kundinnen und Kunden und passt zur aktuellen Marktlage.“

Von 2022 bis 2024 lag der Höchstrechnungszins aufgrund des langanhaltenden Niedrigzinsniveaus bei 0,25 Prozent. Im Jahr 2025 wurde er auf 1,0 Prozent angehoben, da sich das allgemeine Zinsniveau Anfang 2022 deutlich erhöht hatte. Dieses Niveau soll nun nach Einschätzung der Aktuarinnen und Aktuare beibehalten werden. 1994 lag der Höchstrechnungszins noch bei vier Prozent.

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