Investoren
14. März 2022

Institutionelle Investoren warnen vor eingeschränkten Aktionärsrechten

Gesetzentwurf der Bundesregierung für virtuelle Hauptversammlungen in der Kritik. Nachteile für Engagement-Bestrebungen befürchtet.

Unter institutionellen Investoren regt sich deutliche Kritik an den geplanten gesetzlichen Regeln für virtuelle Hauptversammlungen der Bundesregierung. So haben das Engagement-Bündnis Shareholders for Change (SfC), zu dem neben der Bank für Kirche und Caritas auch die österreichische Fair-Finance-Vorsorgekasse gehört, und Cric (Corporate Responsibility Interface Center),  ein Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage, zu dessen Mitgliedern auch kirchliche institutionelle Investoren zählen, den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz für virtuelle Hauptversammlungen gemeinsam mit dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre kritisiert und ihre Sorge geäußert, dass durch den Entwurf Aktionärsrechte dauerhaft eingeschränkt würden. Die Verbände kritisieren insbesondere die geplanten weitgehenden Einschränkungen beim Rede- und Fragerecht als kontraproduktiv für eine lebendige Debattenkultur. Am Freitag veröffentlichten sie eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf und wiesen auf negative Folgen für aktives Aktionärstum und Einflussmöglichkeiten für nachhaltigeres Wirtschaften hin.

ESG-Engagements künftig erschwert

So äußerte sich Tommy Piemonte von der Bank für Kirche und Caritas als Mitglied der Shareholders for Change wie folgt: „Gerade für kleinere und mittelgroße institutionelle Investoren, die sich für eine nachhaltige Entwicklung bei Unternehmen einsetzen, ist die Hauptversammlung eine Möglichkeit die Unternehmensführung, aber auch die Aktionäre, auf Nachhaltigkeitsrisiken hinzuweisen, die sie sonst nicht erkennen würden oder wollen. Deshalb würde eine Beschneidung der Frage- und Rederechte zu Lasten einer nachhaltigen Entwicklung und aller Aktionäre gehen.“

Der Cric-Vorstandsvorsitzende David Reusch fordert: „Dialogstrategien allgemein und das aktive Aktionärstum im Besonderen bergen ein großes und bislang gerade in Deutschland noch vergleichsweise wenig genutztes Potenzial, um auf Unternehmen im Sinne eines nachhaltigeren Wirtschaftens Einfluss zu nehmen. Dafür sollten die Hauptversammlung und die Aktionärsrechte gestärkt, nicht geschwächt werden.“

Ablehnung kommt auch vom BVI

Auch der deutsche Fondsverband BVI lehnte am Freitag in einer Stellungnahme den Gesetzesvorschlag zur Einführung virtueller Hauptversammlungen ab. „Die Aktionärsdemokratie kommt zu kurz“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Der BVI kritisiert, dass der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) nicht den Anspruch habe, die bewährte und von vielen Aktionären bevorzugte Präsenz-Hauptversammlung über eine Einbindung digitaler Elemente zu modernisieren. Stattdessen sollen Elemente der Corona-Notstandsgesetzgebung im Interesse einiger Unternehmen möglichst schnell und reibungslos zum Dauerzustand werden.

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