Stiftungsrechtsreform kommt – 2023
Bundestag beschließt Gesetz. Kodifizierung der Business Judgement Rule.
Bundestag beschließt Gesetz. Kodifizierung der Business Judgement Rule.
Der im Februar vorgestellte Entwurf für eine Reform des Stiftungsrechts könnte sehr umfangreiche Änderungen des BGB zur Folge haben, die auch neuen Spielraum für die Vermögensverwaltung von Stiftungen eröffnen. Einer der wichtigsten Reformpläne: Die Business Judgment Rule soll künftig auch für Stiftungsorgane gelten. Mit konkreten Vorgaben für die Geldanlage hält sich der Gesetzgeber dagegen weiter zurück.
Mit ihrem neuesten Sustainable Finance Package hat die EU die Weichen in Sachen nachhaltige Kapitalanlage gestellt: Die Taxonomie ist nun auch in den technischen Details weitgehend festgezurrt. Uneinigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten herrscht noch bei den Themen Atomkraft und Erdgas. Auch die Immobilienanlage wird sich mit der Taxonomie nachhaltig verändern.
„Zukunftsorientiertes und systemrelevantes Geschäftsmodell.“ Nettokapitalrendite in 2020 von 4,3 Prozent.
Diskussionspapier zum methodischen Rahmen für Stresstests von EbAVs. Eiopa will Dialog fördern.
Vor der Wahl geistern viele Staatsfonds-Modelle für die Zusatzvorsorge durch den Markt. Aufmerksamkeit erfährt insbesondere das skandinavische Rentensystem mit staatlichen Aktienfonds in den ersten beiden Säulen. Das taugt aber nur bedingt für Deutschland.
Assekurata: 66 von 81 Gesellschaften machen bereits Angaben. Deutliche Unterschiede in Tiefe und Breite.
Umfrage unter Firmen ab 250 Mitarbeitern. Drei Viertel sehen Ausweitung durch CSRD positiv.
Noch müssen Arbeitgeber bei der BZML volle Garantien geben, obwohl die Anbieter das nicht mehr erwirtschaften können. Das BMF sieht keinen Regelungsbedarf und besiegelt das Aus für die BZML – was kommt dann?
Versicherer will bis 2025 CO2-Ausstoß des liquiden Portfolios um 30 Prozent senken. Investment in Climate Leaders.