Am 1. Januar trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft und mit ihm eine neue Form der Versorgungszusage für die betriebliche Altersversorgung (bAV): die reine Beitragszusage. Grund genug, den Status quo der bAV zu erörtern und einen Blick in deren Zukunft zu wagen.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die bAV hat im Dezember die Ergebnisse ihres zweiten Stresstests für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Nach einem verheerenden medialen Echo wird nun Kritik an dem Test laut.
2016 haben die deutschen Lebensversicherer erstmals mehr als eine Billion Euro angelegt. Das geht aus der Publikation „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2017“ hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgelegt hat.
Triebfeder hinter dieser Entscheidung ist die finanzielle Belastung durch die Niedrigzinsphase. Der BVV will seine Mitglieder durch solche Transaktionen nicht nur bilanziell, sondern auch in administrativer Hinsicht entlasten.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, kurz Eiopa, will noch in diesem Jahr einen Stresstest bei Pensionseinrichtungen durchführen. Zeitplan steht fest, Spezifikationen sind noch offen.
Ein Gericht hat geurteilt: Die Finanzierung des Pensionsfonds ist verfassungswidrig. Der Pensionsfonds steht nun auf der Kippe. Die Finanzministerin von Rheinland-Pfalz schließt eine Auflösung nicht aus.