Am 7. Juli hat der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zugestimmt. Damit steht das Gesetz, das am 1. Juni im Bundestag verabschiedet wurde, inhaltlich abschließend fest und wird zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Pensionskassenvertreter stehen dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eher zurückhaltend gegenüber. Dies zeigt eine Umfrage von Willis Towers Watson unter 23 Pensionskassen. Sie haben noch ganz andere Baustellen.
Der längst überfällige Beschluss des Bundestags zur Reform der Betriebsrente am 1. Juni war kaum gefallen, als sich fünf deutsche Versicherer aus der Deckung wagten. Unter dem Namen „Das Rentenwerk“ wollen sie eine flexible Betriebsrente anbieten, die Arbeitgeber und Gewerkschaften an ihre Bedürfnisse anpassen könnten.
Anlässlich der Jahrespressekonferenz der Bafin erörterte die Führungsriege ein breites Themenspektrum, darunter die Frage, wie sich Versicherer den Herausforderungen der Gegenwart stellen. Im Blick: ZZR und Solvency II.
Die Nest Sammelstiftung ist die erste ökologisch-ethische Pensionskasse der Schweiz. Große Herausforderungen liegen für sie darin, Nachhaltigkeit mit dem Risiko-Rendite-Profil der Kapitalanlage in Balance zu halten. Diese Anlagephilosophie wird Peter Signer auch auf der Uhlenbruch-Tagung erläutern.
Nach über 15 Jahren gehen der langjährige Geschäftsführer und die im Finanzverbund mit den Sparkassen agierende S-Pensionsmanagement getrennte Wege. Sein Nachfolger steht bereits fest.
Immobilien stehen auf dem Einkaufszettel von VAG-Anlegern weit oben. Die übliche Umsetzungsvariante läuft meist über Fonds. Die Mühen von Direktinvestments machen sich aber gerade bei smarten Anlageideen richtig bezahlt, wie Hans-Hermann Vowinkel und Ralf Langhoff von der Babcock Pensionskasse im Interview erläutern.
Die Pensionskasse der Edeka Organisation VVaG hat seit dem 1. Januar 2017 mit Hans-Peter Schneider einen neuen Vorstand. Der langjährige Vorstandschef ist von Bord gegangen.
Die Regulierungsvorschriften von Solvency II sorgen für Gesprächsstoff bei VAG-Anlegergruppen. Ein wichtiger Aspekt: die Anwendbarkeit der Anlageverordnung. Über die formale und inhaltliche Baustelle, deren Baufortschritte und Bauabschnittspläne informierte Dr. Ulrich Krüger vom ABV auf einer Konferenz.