Pension Management

Betriebsrente im Würgegriff der Regulatoren

Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung unterscheiden sich grundlegend von Lebensversicherern und sind ­insbesondere keine Finanzdienstleister. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden ­ignorieren den Geschäftszweck und haben jedes Augenmaß bei der Kontrolle verloren. Damit sich EbAV nicht zu Tode berichten und dokumentieren, braucht es eine eigenständige Regulatorik.

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