Recht, Steuer & IT
16. April 2012

Keine US-Quellensteuer für Spezialfonds von Pensionskassen

Neues Quellensteuerabkommen zwischen den Deutschland und USA abgeschlossen. Pensionskassen sind die Begünstigten.

Zwischen Deutschland und den USA gibt es eine neue Vereinbarung zur Quellensteuerbelastung. Demnach müssen Spezialfonds, an denen eine oder mehrere Pensionskassen beteiligt sind, künftig für US-Dividenden keine Quellensteuer mehr zahlen. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßt diese neue Vereinbarung vom 12. April 2012 und schätzt, dass ein Spezialfondsvermögen von rund 20 Milliarden Euro davon profitiert. 
Laut der Vereinbarung gelten Spezialsondervermögen, die ausschließlich zu dem Zweck errichtet wurden, Vermögenswerte eines Pensionsfonds oder Contractual Trust Arrangements (CTA) zu verwalten, als Pensionsfonds im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA. Dividenden aus den USA unterliegen damit nicht mehr der US-Quellensteuer. Der BVI geht davon aus, dass Beteiligungen von Pensionskassen und Unternehmen im Rahmen von CTA-Konstruktionen an Spezialfonds mit Blick auf Investitionen in US-Aktien interessanter werden. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter sagte: „Wir haben uns für diese Vereinbarung seit dem letzten Doppelbesteuerungsabkommen von 2007 stark gemacht. Die Attraktivität des deutschen Spezialfonds wird hierdurch weiter gesteigert.“   
Aus steuerlicher Perspektive könnte der Spezialfonds jedoch an Attraktivität einbüßen, wenn die Finanzminister der Länder bei ihrem Treffen am 26. April den Entwurf zu einem neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) absegnen und einen entsprechenden Gesetzgebungsprozess in Gang setzen. Eine von den Finanzministern gestartete Arbeitsgruppe hatte den Arbeitsauftrag erhalten, ein einfaches und aufkommenssicheres Besteuerungssystem zu entwickeln, und legte Ende Februar ihren Entwurf vor. Zwar sieht dieser vor, dass an der derzeitigen Besteuerungssystematik für Spezialinvestmentvermögen festgehalten wird, enthält aber einige Punkte, die es in sich haben. Der Teufel steckt wie immer im Detail. Denn das Festhalten am derzeitigen Besteuerungssystem knüpft die Arbeitsgruppe an die Bedingung, dass zahlreiche Einzelanpassungen vorzunehmen sind. Insbesondere für Versicherungen werden die Spielräume zur Bilanzsteuerung stark eingeschränkt. Lesen Sie mehr dazu in der aktuellen April-Ausgabe von portfolio institutionell. 
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