Traditionelle Anlagen
12. Dezember 2022

KfW mit erster digitaler Anleihe

Emission als Zentralregisterwertpapier auf der D7-Plattform der Clearstream. Zwei Jahre Laufzeit bei 2,381 Prozent Kupon.

Die Digitalisierung von Wertpapieren nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) schreitet weiter voran. So hat die KfW als erster Emittent ein festverzinsliches Zentralregisterwertpapier auf der D7-Plattform der Clearstream begeben. Damit habe die staatliche Förderbank zusammen mit Clearstream, dem Nachhandelsdienstleister der Gruppe Deutsche Börse, einen „zukunftsweisenden Schritt zur Digitalisierung von Wertpapieremissionen im größten Kapitalmarktsegment – dem der festverzinslichen Schuldverschreibungen (Fixed Income) – gemacht“, teilte die KfW am vergangenen Donnerstag mit.

Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro

Bei der Transaktion handelt es sich um eine Anleihe mit einem Volumen von 20 Millionen Euro, einer Laufzeit von zwei Jahren und einem Kupon in Höhe von 2,381 Prozent. Die Emission wurde von Clearstream auf der digitalen Nachhandelsplattform D7 der Deutschen Börse durchgeführt. Die Begebung der Anleihe wurde von der Deutschen Bank sowie von Hengeler Mueller als Rechtsberater begleitet.

Effizienter und günstiger

„Die Digitalisierung ist ein zentraler Bestandteil unserer im April verabschiedeten Strategie KfW plus. Es ist daher großartig, dass das Treasury und das Transaktionsmanagement der KfW diese wegweisende elektronische Transaktion über die D7-Plattform umgesetzt haben“, erklärt Melanie Kehr, Mitglied des Vorstands der KfW-Bankengruppe. „Für uns als einer der global größten Kapitalmarktemittenten ist Innovation im Bereich unserer Refinanzierung von Bedeutung, um Effizienz zu erhöhen und operative Risiken sowie Transaktionskosten zu reduzieren.“

„Reibungslose“ Transaktion

Und Tim Armbruster, Treasurer der KfW-Bankengruppe, erklärt: „Mit dieser Emission ist die KfW Pionier in ihrem Marktsegment und gibt damit den Marktteilnehmern ein wichtiges Signal: Die Transaktion lief reibungslos und ebnet auch anderen Emittenten festverzinslicher Wertpapiere den Weg für weitere Emissionen.“
Um Vorteile der Digitalisierung noch effektiver nutzen zu können, prüfe die KfW, wie sich weitere Elemente des Emissionsprozesses digitalisieren lassen. Auch die Liquidität von Wertpapieren spiele dabei eine wichtige Rolle.

Wahl zwischen Zentralregister oder Kryptowertpapierregister

Im Juni 2021 trat das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) in Kraft, welches die Dematerialisierung der Urkunde einer Anleihe ermöglicht. Emittenten von Inhaberschuldverschreibungen haben nach dem eWpG das Wahlrecht, das Wertpapier auf herkömmlichem Wege mittels Urkunde oder auf elektronischem Wege zu begeben.
Dabei tritt die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister an die Stelle der Ausfertigung einer physischen Urkunde durch den Emittenten. Bei der elektronischen Emission können Emittenten wiederum wählen, ob sie das Wertpapier auf einem Zentralregister oder einem dezentralen Register, hier also als Kryptowertpapier, führen wollen. Die Bafin führt auf ihrer Website eine Liste der Emissionen von Kryptowertpapieren. Noch gibt es keine Handelsplattformen für elektronische Wertpapiere, diese werden aber regulatorisch und durch verschiedene Marktteilnehmer im Augenblick vorbereitet.

Clearstream hatte zusammen mit der LBBW und Vontobel im Oktober die ersten automatisierten Emissionen auf ihrer D7-Plattform durchgeführt. Europäische Emittenten könnten diese neue Infrastruktur nun nutzen, um digitale Wertpapiere zu emittieren, teilte sie damals mit. In einem nächsten Schritt plant Clearstream, D7 um dezentrale Funktionen zu erweitern und im Einklang mit jeweiligen Regularien und Marktinteresse in weiteren Ländern, zum Beispiel Luxemburg, anzubieten, so die gemeinsame Mitteilung von KfW und Clearstream.

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