Investoren
28. Januar 2022

Klimarettung oder grüne Blase: Was die ESG-Verordnungen des EU-Aktionsplans wirklich bewirken

Mit dem EU-Aktionsplan sollen die Finanzmärkte zum Enabler der grünen Transformation werden, doch auf Grund regulatorischer Hürden ist das Angebot von ESG-Produkten derzeit noch knapp. Als Folge befürchten einige Anleger die Bildung einer grünen Blase. Dies könnte zu Problemen führen.

Die EU bläst zur Nachhaltigkeits-Offensive und will den europäischen Finanzmärkten in den kommenden Jahren ein Reformpaket von nie dagewesenem Ausmaß aufzwingen. Ziel des sogenannten EU-Aktionsplans ist die Umlenkung bestehender Kapitalströme in „grüne“ Assets, was zu einer deutlichen Beschleunigung beim klimagerechten Umbau des Kontinents führen soll.

Vor dem ­Hintergrund der drohenden Klimakrise ein nachvollziehbarer und begrüßenswerter Plan, denn mit jeder weiteren Tonne CO₂ steigt das Risiko einer irreversiblen Zerstörung von Umwelt und Wirtschaft. Investitionen in nachhaltige Projekte sind deshalb das ­Gebot der Stunde, doch die Kosten dafür sind immens und die rein wirtschaftliche Rentabilität ist nicht immer gesichert. Laut BDI-Chef Siegfried Russwurm liegt der Investitionsbedarf allein für Deutschland bei geschätzten 860 Milliarden Euro.

Angesichts solcher Summen ist klar: Ohne die Finanzmärkte wird die Einhaltung der europäischen Klimaziele nicht gelingen. Vielmehr nehmen sie eine absolut zentrale Rolle ein, um den Hochlauf der Green Economy in Gang zu setzen. Ein Vorhaben, von dessen Gelingen auch das Schicksal der Finanzbranche abhängt, denn in einer Welt kollabierender Ökosysteme ist eine prosperierende Weltwirtschaft schlicht nicht vorstellbar.

Die Branche verfügt deshalb über ein starkes Eigeninteresse, mögliche Umweltrisiken in ihren Portfolios früh zu identifizieren, ihnen gegenzusteuern und sie aktiv in ihre Aktivitäten zu integrieren. Experten wie Blackrock-Chef Larry Fink sehen in der grünen Finanzwende sogar die Möglichkeit eines langfristigen Booms, der die Industrienationen aus ihren konjunkturellen Dauertiefs hieven könnte. Politiker, Regulatoren und Finanzdienstleister sind sich darum einig: Früher oder später soll eine grüne Finanzwende ­kommen. Die Frage ist nur, wie?

Was sich mit dem Aktionsplan verändert

Die EU setzt bei der Beantwortung dieser Frage im Wesentlichen auf drei Hebel: Mehr Transparenz, die Reduzierung von Umweltrisiken in Portfolien und Sanktionen für klimaschädliche ­Investments. Vor allem bei den Transparenzvorschriften drückt Brüssel aufs Gas. So gilt seit dem 10. März 2021 im europäischen Binnenmarkt Level 1 der Offenlegungsverordnung. Mit ihr unternahm die EU erstmals den Versuch, neben den Anforderungen auf Unternehmensebene einen Standard für die Einstufung nachhaltiger Finanzprodukte zu schaffen.

Nun sind sämtliche Produkte anhand eines vorgegebenen Katalogs in drei Kategorien einzu­teilen. Mit jeder der Kategorien verbinden sich dabei unter­schiedliche Anforderungen, zum Beispiel neue Vorschriften für Verkaufsprospekte, den Investitionsprozess, regelmäßige Berichte oder Veröffentlichungen auf den Webseiten der Finanzmarktteilnehmer. Die Kategorien ergeben sich aus den Artikeln 6, 8 und 9 der Verordnung.

Nach der Logik der neuen Einteilung gehören Fonds nach Artikel 6 zu den nicht-nachhaltigen Finanzprodukten. Sie werden noch einmal in sogenannte Explain- und Comply-Produkte unterteilt. Erstere ermöglichen derzeit noch eine Nicht-Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess und befinden sich damit am unteren Ende der Skala. Diese Nicht-Berücksichtigung wird jedoch mit dem Inkrafttreten der Ucits-Anpassungen am 2. August 2022 nicht mehr möglich sein.

Dagegen gilt für Comply-Produkte bereits jetzt ein gewisses Minimum an Nachhaltigkeitsstandards. So werden beispielsweise Anpassungen im Risikomanagement über grundlegende Ausschlusslisten vorgeschrieben und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess verankert. Auf der Level-II-Ebene der Offenlegungsverordnung gibt es für Produkte nach Artikel 6 dagegen keine dezidierten Anforderungen, wie zum Beispiel zu regelmäßigen Berichten oder der Nutzung von Templates in den vorvertraglichen Informationen.

Artikel-8-Fonds gehen über Mindestanforderungen hinaus

Wer sich mit den Mindestanforderungen nicht zufriedengeben will, muss eine Ebene höher ins Regal greifen: In Richtung der Fonds nach Artikel 8. Hierunter fasst die EU sogenannte ESG-Strategieprodukte zusammen, deren Investmentansatz sich nach verbindlichen ökologischen oder sozialen Merkmalen richten soll.

Hierunter fallen Best-in-Class- und Better-than-Average-Investmentansätze inklusive der Berücksichtigung von gängigen Ausschlusslisten und Branchenstandards. Für diese Produkte greifen erhöhte Reporting-Pflichten sowie detaillierte Erläuterungen in den vorvertraglichen Informationen, die von den Level-II-Vorgaben der Offenlegungsverordnung und der Taxonomie-Verordnung festgelegt werden. Dazu müssen die in Level-II vorgeschriebenen Templates verpflichtend genutzt wurden, um die Vergleichbarkeit am Markt sicherzustellen.

Darüber hinaus kann ein Mindestanteil des Fonds als nachhaltig definiert werden. Dies bedeutet zum ­Beispiel für einen Fonds mit ökologischen Zielen, dass die Investitionen nachweislich keinen wesentlichen Schaden an ­anderen Nachhaltigkeitszielen anrichten dürfen – das sogenannte do-not-significantly-harm-Prinzip. Allerdings kann man ab dem zweiten August mit Inkrafttreten der Mifid-Erweiterungen nicht mehr jeden Artikel-8-Fonds automatisch als nachhaltig vertreiben. Dies ist dann nur noch für Fonds mit einem Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen möglich oder wenn die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts – PAI) berücksichtigt werden.

In der obersten Kategorie des EU-Aktionsplans finden sich die Artikel-9-Fonds, sogenannte ESG-Impact-Produkte. Sie sind der derzeitige Goldstandard des europäischen ESG-Investings und müssen bei allen Investments die Artikel-8-Standards zum Mindestanteil einhalten. Beim Reporting warten zudem striktere Regeln.

Das Problem: Dafür brauchen Finanzdienstleister umfangreiche Datensätze. Viele Unternehmen aus der Realwirtschaft befassen sich derzeit aber noch nicht damit, die nötigen Daten zu erheben und der Finanzbranche regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Auch über externe Dienstleister lassen sich die Daten nicht beziehen.

Datenmangel als Herausforderung

Der Datenmangel stellt für Finanzdienstleister eine echte Herausforderung dar. Von ihrer Erhebung über die Speicherung und Aufbereitung bis hin zum Transfer gibt es noch viele Problemstellungen zu lösen. Darüber hinaus bedarf es bei den Finanzdienstleistern einiger Neuerungen, wie zum Beispiel angepasster Systeme, wozu häufig neue Dienstleister für das Datenmanagement gefunden und an die bestehende Infrastruktur angeschlossen werden müssen.

Technisch ist das ein großes Problem, da hierfür Cloud-Infrastrukturen benötigt werden, die häufig nicht existieren. Die To-do-Liste für Asset Manager ist also lang, zumal die Zeit drängt: Für die Umsetzung der Offenlegungsverordnung müssen bereits ab Januar 2022 entsprechende Daten bei den Unternehmen gesammelt werden.

Für viele Asset Manager, die noch keine Vorarbeit in diese Richtung geleistet haben, wird das Datenmanagement zum Nadelöhr der ESG-Umsetzung. Ein weiteres Problem bei der Datenerhebung sind kleine und mittelständische Unternehmen. Für sie stellt das Reporting meistens eine enorme finanzielle Belastung dar, weshalb sie oft durchs Raster fallen. Dies stellt eine Hürde im Kampf gegen den Klimawandel dar, da der Anteil an jungen Tech-Unternehmen mit innovativen Ideen zum ökologischen Umbau der Industrie besonders hoch ist – sie aber aus dem Investment­universum von nachhaltigen Fonds ausgeschlossen werden könnten.

Das hat eine direkte Auswirkung auf Fonds, denn ohne Daten für die Investments ist eine Einstufung des Fonds nach Artikel 8 oder 9 nicht möglich, wodurch auf den Finanzmärkten ­eine Angebotsknappheit grüner Finanzprodukte herrscht. Das wiederum schürt unter Anlegern die Angst vor der Bildung einer grünen Blase.

Blasenbildung oder Jahrhundert-Boom?

Die These, dass mit der Umsetzung des EU-Aktionsplan die Bildung einer grünen Blase droht, ist durchaus naheliegend. Tatsächlich könnten strengere Kriterien für Fonds-Emittenten auf der einen und höhere Anreize für Käufer auf der anderen Seite zu einem Nachfrageüberhang bei grünen Finanzprodukten führen, der dann deutlich steigende Preise nach sich zieht.

Die Folge wäre, dass Assets ihren Preis nach herkömmlichen Marktkriterien nicht rechtfertigen würden. Mit anderen Worten: Die EU-Reformen zwingen den Markt zu einer Überbewertung jener Aktien, Anleihen und Vermögenstitel, die dazu in der Lage sind, die hohen Anforderungen der Aufsicht zu erfüllen. Alle anderen würden dagegen an Attraktivität verlieren. Vor dem Hintergrund der riesigen Geldmengen, die derzeit auf den Finanzmärkten im Umlauf sind und angesichts der expansiven Geldpolitik der Notenbanken weiter zunehmen, würde das eine gefährliche Blasenbildung fördern.

Für Anhänger dieser These stellt sich nun die Frage, wie man sich als Anleger auf diese Marktbedingungen einzustellen hat. Manche vertreten dabei die Position, so früh es geht in Artikel-8- und ­Artikel-9-Fonds zu investieren, um möglichst hohe Kursgewinne aus dem anstehenden Wirtschaftsboom mitzunehmen.

Doch was, wenn die Unternehmen aus den Fonds ihr Versprechen auf nachhaltige Geschäftsmodelle mit satten Wachstumsraten nicht halten können und die Blase platzt? Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie sich die Blasenbildung auf Fonds und deren Investments auswirkt, die nicht unter die Kategorie Artikel 8 oder 9 fallen: Wird den sogenannten braunen Assets womöglich eine schleichende Unterbewertung widerfahren, die ihre relative Attraktivität letztlich sogar erhöht? Oder werden sie aufgrund klimapolitischer Regularien immer unattraktiver werden und früher oder später als Dinosaurier des fossilen Zeitalters von der Bildfläche verschwinden?

Mittelweg zwischen Blasenbildung und Jahrhundert-Boom

Bei genauer Analyse der Reformpakete und der Finanzbranche scheinen beide Szenarien zu einseitig. Realistischer ist ein Mittelweg zwischen Blasenbildung und Jahrhundert-Boom. Klar ist: Mit der Umlenkung europäischer Finanzströme in Richtung grüner Vermögenswerte wird eine leichte Überbewertung zu Beginn der Umsetzung nicht zu vermeiden sein.

Doch eine solche „grüne Inflation“ signalisiert dem Markt deutlich, sein Angebot in diesem Segment möglichst schnell auszuweiten. Ökonomen sprechen in einem solchen Fall auch von einer „Demand-Pull-Inflation“, die innerhalb weniger Jahre eine Flut an grünen Finanzprodukten auslösen könnte. Mit ihr würde sich der Markt­anteil von Artikel-8- und 9-Fonds, der derzeit bei zwischen 20 und 30 Prozent liegt, deutlich erhöhen.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Anleger auch bei braunen Unternehmen einsteigen, um sie mit frischem Kapital für ihren „Change-Prozess“ zu versorgen. Nur so kann der Umbau der Wirtschaft langfristig gelingen. Wie groß die Wachstumschancen für Unternehmen und Anleger dabei sind, bleibt abzuwarten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Asset Manager jetzt die Kompetenzen aufbauen müssen, um grundlegende strategische Entscheidungen zu treffen und so den künftigen Unternehmens­erfolg sicherzustellen. Die Entscheidungen betreffen neben der Unternehmensebene insbesondere die Produktebene und alle ­Prozesse in der Wertschöpfungskette eines Asset Managers.

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