Recht, Steuer & IT
8. Dezember 2021

Koalitionsvertrag gibt bAV neue Hoffnung

Aba kommentiert die Pläne der Ampel. Einsatz für Sozialpartnermodell.

Aus der Lektüre des Koalitionsvertrags schöpft Dr. Georg Thurnes zumindest etwas Mut. Ermutigend wirken für den Vorsitzenden der Aba die Passagen zur bAV, zum „privaten Kapital institutioneller Anleger“ und zur „proportionalen Regulierung“. Dies teilt Thurnes in einem Kommentar mit.

Zunächst bezeichnet Thurnes die Seite 73 des Koalitionsvertrags als „besonders bemerkenswert“. Dort steht: „Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.“

Gerne, so Thurnes, sei die Aba auch (künftig) bereit, die Vorzüge des Sozialpartnermodells gegenüber den ebenfalls diskutierten Staatsfondsmodellen aufzuzeigen. „Das von uns mitentwickelte Konzept des Sozialpartnermodells ist nämlich mehr als eine effiziente Kapitalsammelstelle, die dann auch noch ohne die Fesseln von Garantien attraktive Renditen erzielen kann. Beim Sozialpartnermodell sind nämlich auch sichere, lebenslange Leistungen darstellbar.“

Sozialpartner für Digitalisierung und Dekarbonisierung

Sozialpartnermodelle würden zudem, wie auch die anderen institutionellen Kapitalanleger der bAV, dringend gebraucht. „Klimaschutz, Digitalisierung, Bildungsoffensive, all das kostet eine Menge Geld“, so Thurnes. Darum schreiben die Ampel-Koalitionäre, dass man ermöglichen wolle, dass privates Kapital institutioneller Anleger, wie Versicherungen und Pensionskassen, für die Startup-Finanzierung mobilisiert werden kann. Für Thurnes ein richtiger Schritt: „Als Anleger mit langfristigen Anlagehorizonten können gerade Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung dazu beitragen die enormen Kosten für Digitalisierung und Dekarbonisierung zu schultern. Anders als staatsnahe Fonds stellen sie auch sicher, dass die Kapitalanlage nicht politisch missbraucht werden kann. Wichtig ist aber, dass der regulatorische Rahmen stimmt und endlich anerkannt wird, dass Sicherheit in der Altersversorgung auch jenseits von Garantien gewährleistet werden kann. Der anstehende Review der EbAV-II-Richtlinie darf nicht zu einem weiteren Anziehen der Daumenschrauben führen. Wir brauchen Erleichterungen bei langfristigen Realinvestments, wir brauchen eine Deregulierung und vor allem muss Schluss sein mit ständig neuen Berichtspflichten. Wenn das so weitergeht, dann berichten unsere Einrichtungen sich noch zu Tode.“

In diesem Sinne habe sich Thurnes besonders über Seite 173 gefreut. Dort ist nämlich folgende Passage zu finden: „Auch für kleine Versicherungsunternehmen und Pensionskassen wollen wir für eine stärker proportionale Regulierung sorgen.“ Überregulierung sei aber nicht nur ein Problem von Pensionskassen, sondern bei allen beaufsichtigten Formen der bAV, unabhängig von ihrer Größe, gibt Thurnes zu bedenken.

Abschließend konstatiert der Aba-Vorsitzende, dass sich im Koalitionsvertrag in Sachen bAV zumindest einige vielversprechende Anknüpfungspunkte finden. Jetzt müssten den Worten nur noch Taten folgen.

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