Recht, Steuer & IT
26. April 2021

Kommission stellt Sustainable-Finance-Paket vor

Verbände sehen Maßnahmen insgesamt positiv. Berichterstattung im Fokus der Kritik.

Mit dem übergeordneten Ziel der Lenkung von Kapitalflüssen in unternehmerische Aktivitäten, die die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) begünstigen, hat die Europäische Kommission in der vergangenen Woche ein Paket an Gesetzen angenommen beziehungsweise vorgeschlagen. Dazu nahmen verschiedene Verbände kommentierend und kritisch Stellung.

So begrüßt beispielsweise das Forum nachhaltige Geldanlage den ersten Entwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der CSR-Berichtspflicht – also zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – als eine Maßnahme des EU-Aktionsplans ‚Finanzierung nachhaltigen Wachstums‘. Solide Unternehmensdaten seien für Investoren unabdingbar, wenn sie die Transparenzpflichten unter der EU-Offenlegungs- und Taxonomieverordnung erfüllen sollen.

BAI: Umsetzung ist herausfordernd

Der BAI bewertet die von der EU-Kommission vorgestellten Rechtsakte grundsätzlich positiv. Die Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung seien aber sowohl für die Real-, als auch für die Finanzwirtschaft immens, und zwar nicht nur in zeitlicher Hinsicht. BAI Geschäftsführer Frank Dornseifer sieht in Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD), dem zentralen Baustein des Maßnahmenpakets, eine unmittelbare Anknüpfung an die vorausgegangene Verbands- und Branchenkritik: „Unsere Kritik am Erstentwurf der RTS zur Offenlegungsverordnung basierte unter anderem darauf, dass Intermediäre verpflichtet werden sollen, Informationen zu erheben und dann Investoren zur Verfügung zu stellen, die auf Unternehmens- und Asset-Ebene noch gar nicht oder nur unvollständig existierten. Der schwarze Peter hätte dann ganz klar, aber zu Unrecht bei der Finanzbranche gelegen. Jetzt muss auch die Realwirtschaft in deutlich größerem Umfang diese Last tragen.“ Aus Sicht des BAI schafft die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen hier Abhilfe, und hilft eben auch Intermediären bei der Erfüllung ihrer eigenen Offenlegungspflichten.

Zum Gesamtpaket kommentiert Dornseifer weiter, dass mit den ebenfalls von der EU-Kommission verabschiedeten delegierten Rechtsakten auch die Anforderungen der Fonds- beziehungsweise Finanzbranche weiter Gestalt annehmen. „Hier stehen natürlich auch die AIFM- und Ucits-Richtlinie im Fokus und die Umsetzung wird zur Kraftanstrengung. Das sollte auch die EU-Kommission im Auge behalten und sehr genau überlegen, ob und in welchem Umfang zum Beispiel der Review der AIFM-Richtlinie angegangen wird. Hier ist Augenmaß gefordert. Im Übrigen sollte sich auch die Bafin mit Übergangsstandards oder Ähnlichem für nachhaltige Fonds beziehungsweise Finanzprodukte zurückhalten.“

DSGV: Proportionalität im Auge behalten

Der Sparkassenverband DSGV konstatiert, dass mit dem Legislativvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, CRSD, deutlich mehr Sparkassen berichtspflichtig werden. „Bei der Ausweitung des Kreises der Berichtspflichtigen sollte der Proportionalitätsgedanke im Auge behalten werden. Der Legislativvorschlag bedeutet erheblichen Mehraufwand für die Sparkassen, auch weil die Umsetzungsfristen kurz bemessen sind und die durch die Kommission geplanten Zeiträume zwischen Veröffentlichung der Standards und der Erstanwendung zusätzlich sehr kurz sind. Insgesamt sollte ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der gewünschten Transparenz und den Regulierungskosten für die Sparkassen gewährleistet bleiben“, so DSGV-Präsident Helmut Schleweis.

 

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