Recht, Steuer & IT
3. Mai 2021

KVGen kritisieren Pre-Marketing-Regime

FoStoG regelt bisher unregulierte Pre-Marketing-Phase. Dienstleister sehen mehr Bürokratie.

Service-KVGen kritisieren das geplante Fondsstandortgesetz (FoStoG), welches am zweiten August in Kraft treten soll. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht zur Anzeige über die Aufnahme der Pre-Marketing-Aktivitäten an die Bafin innerhalb von zwei Wochen vor. Unter anderem bei offenen Immobilien-Spezialfonds ist ein dem Vertrieb vorgelagertes, eigens definiertes Pre-Marketing-Regime vorgesehen. Bislang war diese Phase des Vertriebs nicht reguliert. Die Neuregelungen betreffen inländische wie ausländische Fondsanteile sowie inländische und ausländische Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen). Die bisherige Praxis, Marktsondierungen zu konkreten Produktideen ohne eine entsprechende Bafin-Anzeige durchzuführen wird damit grundsätzlich nicht mehr möglich sein, so Branchenvertreter.

Auf einer von der Reax organisierten Web-Konferenz sagte Alexander Lehnen, Partner bei Arnecke Sibeth Dabelstein: „Das bedeutet, dass Anleger vorher keine hinreichend konkretisierten Produktinformationen erhalten dürfen, auf deren Basis eine Investitionsentscheidung möglich ist. Nicht hierunter fällt die Ansprache einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft durch den Investor, auch Reverse Solicitation genannt, da in diesem Fall die Initiative zum Erwerb von Fondsanteilen vom potenziellen Anleger ausgeht.“

Jörn Zurmühlen, Vorstand der Real Exchange AG, hält fest: „Bislang hat bei offenen Immobilien-Spezialfonds der Interessensabgleich mit potenziellen Anlegern lange vor der Genehmigung durch die Bafin begonnen. Dies wird mit den Bestimmungen des neuen Entwurfs deutlich stärker reguliert. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in knapp drei Monaten suchen Service-KVGen und Initiatoren von Immobilien-Spezialfonds nun nach Lösungsmöglichkeiten. Das Ziel: Der Prozess der Anlegeransprache soll vor dem eigentlichen Vertrieb eines Immobilienfonds ohne Unterbrechung fortgeführt werden können.“ Zurmühlen verweist zudem nicht ganz uneigennützig auf die Möglichkeit einer Auslagerung des Pre-Marketings an Dienstleister, die über eine schriftliche Erlaubnis der Bafin nach Paragraf 32 Absatz eins des KWG verfügen.

Kritik von Hansainvest, Universal und Intreal

Ludger Wibbeke, Geschäftsführer der Hansainvest, kritisiert, dass entgegen der Intention des Gesetzes neue bürokratische Hürden an zuvor unproblematischen Stellen aufgebaut wurden: „Als Service-KVG sehen wir uns gezwungen, künftig mit einem Mosaik an möglichen Lösungsansätzen flexibel tätig zu werden.“

Kurt Jovy, Director der Universal Investmentgesellschaft, stimmt Wibbeke zu und ergänzt: „In unserem Masterfonds-Bereich sind wir von dieser Gesetzgebung kaum betroffen, allerdings sehen auch wir wachsende bürokratische Prozesse für unser deutlich wachsendes Fondsinitiatoren-Geschäft als Service-KVG.“

Michael Schneider, Geschäftsführer der Intreal, sagt: „Als Service-KVG, die keinen Vertrieb macht, suchen wir gemeinsam mit unseren Fondspartnern nach vielfältigen Lösungsansätzen und sind diesbezüglich mit allen Marktteilnehmern im Gespräch.“ Schneider ergänzt: „Einerseits bedeutet dies, dass wir bei einigen Fonds deutlich früher in den Vertrieb gehen und eine Vertriebsgenehmigung einholen werden. In der Praxis bedeutet dies für die Bafin jedoch einen erhöhten Verwaltungsaufwand, da die Fondskonzeption zu diesem frühen Zeitpunkt häufig nicht final sein wird. Dies könnte zur Folge haben, dass Fondskonzeptionen überarbeitet werden und eine erneute Vertriebsgenehmigung eingeholt werden muss. Bei der Vielzahl an Fondskonzepten, die unsere Fondspartner mit uns jährlich aufsetzen, benötigen wir jedoch auch entsprechend lizenzierte Vertriebspartner für ein Pre-Marketing, mit denen wir verbindliche Verträge schließen werden. Einer der Vertriebspartner, mit dem wir bereits einen Rahmenvertrag abgestimmt haben, ist die Reax.“

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