Pension Management
29. April 2021

Langes Leben mit niedrigem Zins

Die Niedrigzinsen verlangen einen neuen Umgang mit den ­Zusagen in der bAV. Noch müssen häufig volle Garantien gegeben werden. Das bringt das Fass beinahe zum Überlaufen. Was tun?

Die großen Branchenversorgungswerke trotzten der Zinskrise ­bislang erfolgreich (siehe Ausgabe 3/2021). Doch die Lebensver­sicherer mussten 2020 pandemiebedingt in der bAV ­Federn lassen. Laut GDV gab es zwar unverändert 19 Milliarden Euro Beitrags­einnahmen. Das ist knapp ein Fünftel aller Beiträge, die in die ­Lebensversicherung insgesamt flossen. Das bAV-Neugeschäft brach aber im Vergleich zu 2019 um 17,9 Prozent ein. Damit ging der ­Gesamtbestand der bAV-Verträge leicht auf 16,2 Millionen Stück zurück. „Die bAV ist von einer flächendeckenden Verbreitung noch weit entfernt“, urteilt Peter Schwark, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. Die Versicherer könnten den enormen Herausforderungen nur mit Kosteneffizienz, weniger Garantien und mehr Masse bei rentierlichen Kapitalanlagen gegensteuern. Daher schlägt der GDV unter anderem für die Beitragszusage mit ­Mindestleistung (BZML) lediglich noch eine 80-Prozent-Beitragsgarantie vor. „Aktuell ist jedoch keine Bewegung für Aktivitäten des Gesetzgebers zu erkennen“, erklärt Schwark. Folglich bleibt es den Unternehmen überlassen, die Garantieproblematik individuell auszuformen. Grundsätzlich hafte der Arbeitgeber bei der BZML für die Mindestleistung, also für die Summe der zugesagten ­Beiträge abzüglich Risikobeiträge. Der GDV hält eine 80-Prozent-Lösung für eine „austarierte Lösung, die den Versorgungsträgern im Sinne der Versorgungsberechtigten wieder mehr Spielraum für eine stärker chancenorientierte Kapitalanlage bei gleichzeitig weiter­hin werthaltigen Garantien ermöglichen würde“.

Eine Alternative sei grundsätzlich die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ). Da gibt es im Gesetz keine Mindestleistungsanforderungen in absolut bestimmter Höhe, betont Schwark. Das ­Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zuletzt lediglich ausgeführt, dass bei der BOLZ ein „Unmittelbarkeitserfordernis“ zu erfüllen sei; dies sei dann erfüllt, wenn die Versorgungsregelung sicherstelle, dass bereits bei der Umwandlung der Beiträge in eine Anwartschaft feststehe, welche Höhe die aus den Beiträgen resultierende Leistung im Versorgungsfall mindestens hat.

Damit bekommen die Versorgungsträger bei Riester-Verträgen und der BZML vorerst keinen Spielraum für eine stärker chancen­orientierte Kapitalanlage. Andererseits steigen die Chancen für die flächendeckende Umsetzung der BOLZ. In diesem Zusammenhang ist auch die Entwicklung des Höchstrechnungszinses und die damit verbundene Beitragsgarantie wichtig. Das Institut der Ver­sicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS), Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), hatte unlängst gewarnt, dass der Gesetzgeber bei der Beitrags­garantie in der bAV dringend tätig werden müsse. Ansonsten ­drohe der weit verbreiteten BZML das Aus. „Denn ab einem Rechnungszins von 0,5 Prozent ist die bislang verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie faktisch nicht mehr darstellbar“, erklärt IVS-­Vorsitzender Friedemann Lucius anhand von Musterrechnungen des Instituts. Das gelte auch für die Riester-Rente.

Inzwischen hat das zuständige BMF reagiert und will bis Mitte Mai per Verordnung regeln, dass der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 von 0,9 auf 0,25 Prozent gesenkt wird. Die DAV mahnt an, zusammen mit ­dieser Senkung auch den „vollen Beitragserhalt in der Riester-­Rente und bei der BZML in der bAV zu überarbeiten“, betont DAV-Vorstandschef Guido Bader, zugleich Vorstand der Stuttgarter ­Leben. Aus zwei Gründen müsse ein neues Garantieniveau unterhalb der bisher vorgeschriebenen 100-Prozent-Beitragsgarantie ­definiert werden: Erstens erfordere die aktuarielle Kalkulation, dass für die volle Beitragsgarantie der Garantiezins über den einkalkulierten Kosten liegen muss. Ein Garantiezins von 0,25 Prozent lässt aber keine angemessenen Kosten mehr zu. Zweitens müssen sich die Unternehmen teilweise schon heute bei 100-Prozent-Beitragsgarantie auf eine risikoarme Kapitalanlage beschränken, die derzeit mitunter Negativzinsen aufweist.

„Der vollständige Beitragserhalt mündet somit in einem teuren Festgeldsparen und damit in einem sehr wahrscheinlichen Realwertverlust“, führt Bader aus. Sollte es keine Reform der Riester-Rente und der BZML geben, werden sich spätestens ab 2022 die meisten Unternehmen aus dem BZML-Neugeschäft bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sowie der ­Riester-Rente zurückziehen, erwartet die DAV. „Bereits heute ­bieten die Banken keine Riester-Produkte mehr an, die Fonds­gesellschaften steigen zunehmend aus und laut der Rating-Agentur Assekurata bieten auch bereits 40 Prozent der Lebensversicherer keine Riester-Rente mehr an“, so Bader.

IVS-Chef Lucius hält den „partiellen Verzicht auf teure Garantien angesichts der aktuellen Null- und Negativzinsen für die einzige Chance auf einen Werterhalt und einen realen Zugewinn“. Das ­belegten aktuelle Zahlen der Pensionsaktuare zur versicherungsförmigen bAV. Danach ergibt sich für die BZML, dass selbst bei ­reduzierten Kostensätzen für kürzere Laufzeiten maximal 0,25 Prozent Kalkulationszins die Mindestleistung nicht mehr darstellbar ist. Anders bei der BOLZ, wo keine Mindestleistung fixiert ist. Da muss bei versicherungsförmiger Durchführung lediglich die ­dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gewährleistet sein. ­Dazu müssen die rechnungsmäßigen Annahmen ausreichend ­Sicherheiten enthalten (gemäß Paragraf 138 Absatz 1 VAG).

Wie gehen die Lebensversicherer in diesem Spannungsfeld mit BZML und BOLZ in der bAV um? Falls die Absenkung nicht kommt, sieht sich die Ergo Vorsorge dennoch gut gerüstet. In allen Durchführungswegen setze man „bereits seit Jahren einheitlich auf die BOLZ und dafür geeignete Produktkonzepte“, sagt Jan ­Niebuhr, Vorstand der Ergo Vorsorge Leben (verantwortlich für bAV) und Vorstandschef des Ergo Pensionsfonds. Somit könnten Garantien flexibler als bei der BZML angeboten werden. Der Fokus im bAV-Neugeschäft liege auf flexiblen, kapitalmarktorientierten Produkten, insbesondere einer Index-Rentenversicherung. „Klassische zinsgebundene Produkte bieten wir bewusst nicht mehr an“, stellt der Vorstand klar. Für die kommenden Jahre erwartet die ­Ergo im ganzen Markt „eine Fokussierung auf kapitalmarktorientierte Produkte mit unterschiedlichen Garantiekonzepten“.

Seit der VAG-Novelle 2005 sind bei Pensionsfonds in der Rentenphase auch nicht-versicherungsförmige Leistungen erlaubt. „Das hat insbesondere der Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen über Pensionsfonds einen großen Schub verliehen“, ­so der Chef des Ergo Pensionsfonds. Bei Beitragsplänen (etwa für Entgeltumwandlung) sieht die Ergo zwar eine zunehmende Bedeutung von Pensionsfonds, „allerdings noch auf bescheidenem Niveau“. Das Garantiebewusstsein vieler Deutscher stehe der Entwicklung entgegen. Für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bietet der Ergo-Pensionsfonds „sehr flexible Pensionspläne ohne ver­sicherungsförmige Garantien“. Swiss Life rechnet mit einem ­anhaltendem Niedrigzinsumfeld. „Daher ist der bereits 2014 eingeschlagene Weg mit ‚Swiss Life Maximo“ der richtige Weg, ein ­finanziell selbstbestimmtes Leben auch im Alter zu ermöglichen“, sagt Hubertus Harenberg. Bei Swiss Life Maximo handele es sich um ein „dynamisches“ Kapitalanlagekonzept mit reduzierten ­Garantien, das ganz bewusst auf verschiedene Asset-Klassen mit ertragsstarken Investments setzt“, erklärt der Bereichsleiter Vertrieb Firmenkunden und Konsortien der Swiss Life Deutschland. „Mit abgesenkten Garantien im Rahmen der BOLZ kann rendite­orientiert am Kapitalmarkt investiert und so attraktive Leistung möglich gemacht werden“, betont Harenberg. Das reduzierte ­Garantieniveau im Rahmen der BOLZ ermögliche auch in der U-Kasse ein schnelleres und solideres Fondsinvestment von Beginn an. Auch die LV 1871 bietet „mit Hilfe der BOLZ schon Lösungen unterhalb der 100-Prozent-Garantie an“, sagt Silke Mallwitz, ­Leiterin bAV bei den Münchnern. So könne dem Kunden eine ­höhere Teilhabe am Kapitalmarkt ermöglicht werden. Fonds­policen und kapitalmarktnahe Produkte nähmen dabei stetig an Bedeutung zu. Bei Direktversicherungen machten sie 2020 schon über drei Viertel beim Jahresbeitrag aus. „Wir rechnen damit, dass ­bereits 2021 das bAV-Neugeschäft im Altersrentenbereich fast vollständig aus fondsgebundenen Produkten kommt“, so Mallwitz.

Im Zusammenhang mit den geforderten Gesetzesänderungen bei der Beitragsgarantie sind auch andere Aspekte der Aufsicht über Einrichtungen der bAV (EbAV) zu beachten. Lebensversicherer ­unterliegen zwar Solvency II und damit einem anderen Aufsichtsregime als EbAV, aber das Gebot der Zinszurückhaltung, eine ­Prognoserechnung zum 30. September jedes Jahres und das ­Instrument der intensivierten Aufsicht gibt es auch in der bAV, ­hatte Frank Grund im November auf der virtuellen bAV-Handelsblatt-Tagung betont. Dort ging der Exekutivdirektor der Bafin auch auf Pensionsfonds ein, die mittlerweile fast 50 Milliarden Euro ­Deckungsmittel eingesammelt und damit U-Kassen deutlich hinter sich gelassen haben. Pensionsfonds sagen nicht durchgehend versicherungsförmige Garantien zu, sondern verfolgen hauptsächlich nicht-versicherungsförmige Pensionspläne. Im Vergleich zu Pen­sionskassen können sie risikoreicher investieren, weil es kaum Vorgaben zur Mischung der Kapitalanlagen gibt. Meist wird eine Leistungszusage oder eine BZML vorgenommen, die durch ­flexiblere Kapitalanlage oft auch gut darstellbar sei.

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