Versicherungen
19. Oktober 2018

Langsamerer ZZR-Aufbau

Einführung eines Zinskorridors. Bessere Abstimmung auf Kapitalerträge und Garantiezins.

Der Kapitalpuffer für Niedrigzinsrisiken wird in den kommenden Jahren weiter und in ausreichendem Umfang aufgebaut, aber in einem langsameren Tempo als bisher, teilt der GDV mit. Gleichzeitig werden Ungleichgewichte bei der Verteilung von Überschüssen zwischen Kundengenerationen vermieden. Der Versicherungsverband bezieht sich in seiner Stellungnahme auf die vom Bundesfinanzministerium avisierte Anpassung der Zinszusatzreserve (ZZR).

Die ZZR gibt es seit dem Jahr 2011. Lebensversicherer bauen nach einem einheitlichen Verfahren zusätzliches Kapital auf, damit die Kapitalerträge bei sinkenden Zinsen auch in Zukunft zur Finanzierung der garantierten Leistungen für die Versicherten ausreichen.

Einführung eines Zinskorridors
Diese Sicherungsfunktion der ZZR bleibt auch nach Änderung der Berechnungsmethodik erhalten. Die Einführung eines Zinskorridors verhindert jedoch nach Einschätzung des GDV übermäßige Ausschläge der ZZR – und zwar in beide Richtungen. Damit werden die Aufwände aus dem Aufbau und Erträge aus dem Abbau besser auf die laufenden Kapitalerträge und die Garantiezinsanforderungen abgestimmt. Unter Berücksichtigung der bereits aufgebauten ZZR von knapp 60 Milliarden Euro können die Unternehmen ihre Leistungsverpflichtungen selbst dann noch erfüllen, wenn die von ihnen erwirtschafteten Kapitalerträge dauerhaft um einen Prozentpunkt unter der den Kunden durchschnittlich garantierten Verzinsung liegen sollte.

Wäre es bei der bisherigen Berechnungsmethodik („Status Quo“) geblieben, hätten  Lebensversicherer laut GDV in den kommenden fünf Jahren trotz steigender Kapitalmarktzinsen bis zu gut 130 Milliarden Euro in die ZZR einstellen müssen. Der massive Aufbau hätte die Überschussbeteiligung für Versicherungsnehmer übermäßig belastet. Ab 2024 wäre die Reserve dann schnell wieder aufgelöst worden – und die Überschussbeteiligung entsprechend stark gestiegen. Diese Umverteilung zwischen den Versichertengenerationen ist nicht gewollt und wird durch die Neuregelung vermieden.

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