Recht, Steuer & IT
10. Mai 2023

Lebensversicherer sollen reale Renditeziele festlegen

Bafin veröffentlicht Merkblatt zu kapitalbildenden Lebensversicherungen. Aufsicht will „Exzesse“ verhindern.  

Die Bafin hat am Montag ihr „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ veröffentlicht. Mit dem Merkblatt möchte die Bafin sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen einen angemessenen Kundennutzen bieten. Zudem sollen Interessenskonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden. Das Merkblatt richtet sich an in- und ausländische Lebensversicherungsunternehmen unter Aufsicht der Bafin, die in den Anwendungsbereich der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) fallen und kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte vertreiben.

Nominaler versus realer Anlageerfolg

Enthalten ist in dem Merkblatt, dass Produkte Renditeziele mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreichen müssen. Bei der Festlegung von Renditezielen sollten Versicherer unterscheiden zwischen einem nominalen Anlageerfolg, also einer positiven Rendite nach Kosten, und einem realen Erfolg, also einer positiven Rendite nach Kosten und Inflation. Darüber hinaus sollen Fehlanreize im Vertrieb durch Vorgaben zur Vertriebsvergütung vermieden werden.

Der Schwerpunkt des Merkblatts liege aber auf dem Produktfreigabeverfahren. Lebensversicherer sollen einen angemessenen Kundennutzen ihrer Produkte gewährleisten und die hierfür nötigen Prozesse einrichten. Die Produkte müssen die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden erfüllen, die der Versicherer zuvor als Zielmarkt bestimmt hat.

„Das Merkblatt ist ein wichtiger Baustein für unsere Aufsicht über die Anbieter von kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“, sagt Bafin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund. „Denn neben der Prüfung einzelner Unternehmen ist es wichtig, unsere Erwartungen gegenüber der Branche zu kommunizieren.“

Dabei verfolgt die Bafin laut Mitteilung einen risikobasierten Aufsichtsansatz. Sie werde vor allem die Versicherer näher prüfen, bei denen die Effektivkosten der kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte im Branchenvergleich sehr hoch sind; außerdem die Versicherer, deren Aufwendungen für Versicherungsvermittler auffällig hoch sind. „Wohlverhaltensregeln haben eine besondere Bedeutung“, so Grund weiter. „Es geht darum, Exzesse im provisionsgestützten Vertrieb zu verhindern beziehungsweise zu unterbinden.“

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