Pensionsfonds
27. Januar 2015

Mangelnde Kommunikation behindert bAV

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) kommt nur schleppend voran, weil die Arbeitnehmer sie nicht oder nur unzureichend kennen, so eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers.

Nach der „Trägerbefragung zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV 2013)“ von TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt es jetzt eine weitere Untersuchung zur bAV von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  Pricewaterhouse Coopers (PWC), bei der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte befragt wurden.
Danach verfügen 29 Prozent der Arbeitnehmer über eine vom Arbeitgeber finanzierte Versorgungsleistung, rund 30 Prozent der Befragten nutzen die Möglichkeit, mit eigenen Beiträgen auf dem Wege der steuerbegünstigten Entgeltumwandlung vorzusorgen. Das entspricht etwa den Ergebnissen der Trägerbefragung, nach der knapp 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine bAV-Anwartschaft verfügen.
Bei der bAV stellt sich immer wieder die Frage, warum nicht mehr Arbeitnehmer von der Möglichkeit der Entgeltumwandlung Gebrauch machen, auf die sie ein Recht und die Arbeitgeber die Pflicht haben, diese mindestens für den Durchführungsweg Direktversicherung anzubieten. Laut PWC-Studie wissen 61 Prozent derjenigen, die keine Entgeltumwandlung nutzen, zu wenig von dieser Möglichkeit. Drei Viertel der Arbeitnehmer würden sich der Studie zufolge für das Entgeltumwandlungsmodell entscheiden, tatsächlich ist es nicht einmal jeder Dritte.
Viele Arbeitgeber wissen nichts über die Vorteile der Entgeltumwandlung, kennen also die Förderung nach Paragraf 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht. „Angesichts des Bedarfs und der Wünsche der Mitarbeiter verpasst es die Mehrzahl der Unternehmen, mit attraktiven Angeboten sowie einer zielgerichteten Kommunikation um ihre Mitarbeiter zu werben. Aus diesem Grund verpuffen bedeutende Mittel in anderen Anlagen, die nicht mal eine Inflationsausgleich sicherstellen können“, kommentiert Jürgen Helfen, Partner bei PWC und Experte für Altersversorgungssysteme die Lage.
Weil viele Arbeitnehmer den Paragraf 3 Nr. 63 EStG und die damit verbundene Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der förderfähigen Beträge nicht kennen, überschätzen sie auch den Sparaufwand für die bAV. So würden die Beiträge, die beispielsweise für einen 30-Jährigen erforderlich sind, um ein bestimmtes Sparziel im Alter von 65 Jahren zu erreichen, um durchschnittlich 70 Prozent überschätzt so die PWC-Studie. Gleichzeitig sei die Bereitschaft gering, Kosten für eine qualifizierte bAV-Beratung zu tragen.
Die Ansprüche der meisten Arbeitnehmer an eine bAV sind durchaus bescheiden. Nur 19 Prozent erwarten, dass der Arbeitgeber die Leistungen allein trägt. Mehr als die Hälfte wäre schon mit verständlichen Informationen und einen Zuschuss seitens des Arbeitgebers zufrieden. Eine sichere Verzinsung sowie eine lebenslange Rente genießen Priorität, 80 Prozent der Befragten würden dies variablen Erträgen mit Chancen auf höhere Renditen vorziehen. „Mit einer einfachen Standardlösung sind viele Mitarbeiter bereits optimal bedient“, so Jens Denfeld, Leiter des Bereichs Pension Consulting am PWC-Standort Frankfurt am Main. „Die Nutzung der Altervorsorgeangebote steht und fällt aber mit dem Kenntnisstand der Arbeitnehmer“, ist er überzeugt. 
portfolio institutionell 27.01.2015/Hans Pfeifer, Detlef Pohl

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