Versicherungen
13. Mai 2015

Manndeckung für Versicherer

Zu diesem Schritt sieht sich die Bafin gezwungen, sollte sich an dem Zinsumfeld nicht bald etwas ändern. Für Banken plant die Finanzaufsicht eine entsprechende Umfrage zum Niedrigzinsumfeld.

Die Finanzaufsicht Bafin wird die deutschen Versicherungsunternehmen wohl schon bald in die aufsichtsrechtliche Manndeckung nehmen. Zu dieser Taktik sieht sich der Bafin-Präsident Felix Hufeld gezwungen, sollten die Zinsen weiterhin so niedrig bleiben. „Die deutschen Versicherer werden den Einstieg in die Welt von Solvency II nur mit erheblicher Anstrengung schaffen – trotz der Übergangsregelungen und der Volatilitätsanpassungen, die das Regelwerk nun vorsieht“, erklärte Hufeld auf der gestrigen Pressekonferenz.  
Nach dem Regulierungsmarathon der Nachkrisenjahre geht es nach Ansicht Hufelds nun vor allem darum, die vielen bereits beschlossenen Reformen zügig, vollständig und einheitlich umzusetzen. Er sieht sich zudem dazu gezwungen, sich auch noch einmal der Frage zu widmen, wie sich die Reformen auswirken. Denn allen Trockenübungen zum Trotz zeige sich erst in der praktischen Anwendung, wie Regulierung tatsächlich wirke und ob es unbeabsichtigte Nebenwirkungen gebe. Auch mit der Wechselwirkung verschiedener Regelwerke muss man sich laut Hufeld beschäftigen.
Versicherungen sind jedoch nicht die einzigen Investoren, denen das niedrige Zinsniveau zu schaffen macht. Auch die deutschen Banken leiden verstärkt darunter. Hufeld kündigte an, dass seine Behörde aus diesem Grund in Kürze unter den Banken, die man nach wie vor direkt beaufsichtige, erneut eine Umfrage zum Niedrigzinsumfeld durchführen wird. 
In seiner Rede kam der Bafin-Präsident auch auf den Single Supervisory Mechanism (SSM) zu sprechen. Dieser verfolge bei seiner Aufsicht über die bedeutenden Institute der Eurozone einen sehr viel stärker quantitativen, also kennzahlenbasierten Ansatz. Dagegen sei überhaupt nichts einzuwenden, meinte Hufeld. Zumindest solange man sich einig sei, dass gute Aufsicht im Einzelfall auch eine qualitative, abwägende und beurteilende Komponente haben muss. Die Vorstellung, dass aufsichtliche Entscheidungen allein Ergebnis einer mechanistischen, kennzahlen- oder entscheidungsbaumgestützten Deduktion sein könnten, gehe an der Realität vorbei.  Mit Blick auf die europäischen Pläne einer Kapitalmarktunion sagte Hufeld, die Motive der Kommission seien hierbei weniger regulatorischer als wirtschaftspolitischer Natur. Dagegen lasse sich selbstverständlich nichts sagen, solange diese Motive nicht durch den Abbau finanzregulatorischer Vorgaben umgesetzt würden. 
portfolio institutionell newsflash 13.05.2015/Kerstin Bendix
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