Pensionsfonds
10. Mai 2011

Mehr Anlagefreiheit für Pensionsfonds nicht in Sicht

Die Pensionslobby Aba hatte versucht, das BMF zum Umdenken zu bewegen.

HEIDELBERG – Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Forderung aus der Branche nach voller Anlagefreiheit für deutsche Pensionsfonds abgelehnt.

Wie ein Sprecher auf Anfrage sagte, wurde die Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung vom Bundeskabinett ohne Änderungen beschlossen. Im Vorfeld hatte die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) versucht, die Passagen, die das Anlageuniversum der Pensionsfonds definieren, streichen zu lassen.

Der Hintergrund: Der Gesetzgeber hatte 2001 den Pensionsfonds als Pendant zum angelsächsischen Pension Fund geschaffen. Anders als versicherungsförmige Pensionskassen und Direktversicherungen sollte das neue Vehikel in den Genuss des sogenannten „Prudent-Person-Prinzips“.

Folglich verzichtete der Gesetzgeber bewusst auf eine katalogartige Ausgestaltung der Kapitalanlagevorschriften. So sollte nämlich „eine flexible Abstimmung der Anlagestrategie im Hinblick auf das Profil der Verpflichtungen gegenüber Versorgungsanwärtern“ erleichtert werden.

_Aba: Das Prudent-Person-Prinzip wurde verwässert

Inzwischen wurde aber laut der Aba das Prudent-Person-Prinzip bei der Regulierung verwässert. „Aus unserer Sicht ist endlich eine Aufsicht für Pensionsfonds zu entwickeln, die auf die gesamten Vermögenswerte abstellt – statt auf einzelne Instrumente”, hieß es in einem internen Schreiben an das Bundesfinanzministerium (BMF), das portfolio institutionell vorliegt. Die Bafin ist dem BMF unterstellt.

Und weiter: „Die Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung orientiert sich in Aufbau und Gliederung an der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen. Entsprechend sieht die Verordnung einen Katalog zulässiger Anlageformen vor.”

Diese Behandlung sei aus zwei Gründen falsch. Erstens seien Pensionsfonds nicht als Versicherungsunternehmen zu betrachten. Zweitens entspricht die Behandlung nicht dem Geist der europäischen Pensionsfondsrichtlinie von 2003. Die Aba fordert daher, den Katalog aus der Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung zu streichen.

Überzeugend wirkten die Argumente der Aba nicht. Der BMF-Sprecher sagte dazu: „Inhaltlich ist zu bemerken, dass der in der Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung enthaltene Anlagenkatalog nicht im Widerspruch zu der europäischen Pensionsfonds-Richtlinie steht.“

Er ergänzte: „Artikel 18 Abs. 5 dieser Richtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auch für die Pensionsfonds einen der Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen entsprechenden Aufbau der Anlagevorschriften vorzusehen.“

Das Aba-Schreiben ist der zweite Versuch innerhalb kurzer Zeit, die Regulierung der Pensionsfonds zu lockern. Im März 2010 schrieben fünf Unternehmenspensionsfonds an den Arbeitgeberverband BDA mit der Bitte, sich in Berlin für ein separates Aufsichtsgesetz stark zu machen (siehe frühere Meldung).

portfolio institutionell newsflash 04.05.2011/jan/kbe

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