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12. August 2025

„Mehr jüngere Arbeitnehmer brauchen deutlich höhere Betriebsrenten“

Beate Petry kommentiert das bAV-Reformpaket und übt Kritik an den Vorschlägen zur Entbürokratisierung und Digitalisierung in der Betriebsrente. Diese blieben weit hinter den Möglichkeiten zurück.

Mit einer 25-seitigen Stellungnahme kommentiert die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (Aba) den Referentenentwurf für das seit langer Zeit geplante Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, BRSG II. Diesen hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 25. Juli 2025 gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium vorgelegt. Der bAV-Reformplan geht zurück auf Entwürfe der früheren Ampel-Koalition.

Der Fachverband begrüßt nach eigenen Angaben den Referentenentwurf für das BRSG II und unterstützt die sozialpolitisch notwendige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Neben der Stellungnahme zu den zahleichen vorgesehenen Änderungen sieht der Verband weiteren Diskussions- und Handlungsbedarf, den Sie hier im vollständigen Wortlaut nachlesen können.

Mehr und höhere Betriebsrenten

Beate Petry, die Vorsitzende des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., macht in einem Statement nach der Abgabe der Stellungnahme gegenüber dem Bundesarbeitsministerium deutlich, dass das geplante Rentenpaket (in der gesetzlichen Rentenversicherung) durch höhere Beiträge und stärkere Zuschüsse aus der Staatskasse vor allem die junge Generation belaste. „Deshalb muss mithilfe der Betriebsrenten endlich mehr Generationengerechtigkeit hergestellt werden. Mehr jüngere Arbeitnehmer brauchen in Zukunft deutlich höhere Betriebsrenten“, betonte Petry, die im Hauptberuf bei der BASF arbeitet und dort als „Head of Pensions & other Benefits“ fungiert.

Zwar enthalte der aktuelle Referentenentwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz nach Einschätzung Petrys „viele sinnvolle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Etwas ambitionierter hätte er aber schon sein dürfen“, wie die Aba-Chefin erklärte. „Und im Gesetzgebungsprozess muss jetzt Gas gegeben werden. Durch das Scheitern der Ampelkoalition und die Neuwahlen haben wir schon wieder ein Jahr verloren.“

Mit Blick auf die Details des vorliegenden bAV-Reformpakets hob Petry hervor, es gut sei, dass im Rahmen der Geringverdienerförderung die relevante Einkommensgrenze jährlich in dem Umfang der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ansteigen soll, damit Arbeitnehmer nicht aufgrund von Lohnerhöhungen aus der Förderung fallen. Es sei aber bedauerlich, dass es keine Verbesserung der Anreize für Arbeitgeber geben soll. „Die Förderquote muss auf 40 bis 50 Prozent erhöht werden, um eine deutliche Verbreitung im Geringverdienerbereich und bei KMU zu erreichen.“

„Auch Optionsmodelle, das zeigen die Erfahrungen im Ausland, sind in der Lage, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu steigern. Reine Beitragszusagen im Rahmen von Sozialpartnermodellen können Arbeitgebern die Sorge vor der Haftung nehmen. Durch überhöhte tarifrechtliche Hürden verbaut es sich die Bundesregierung aber hier den Fuß von der Bremse zu bekommen. Schlimmer noch, der jetzige Referentenentwurf bleibt sogar noch hinter dem Entwurf aus dem letzten Jahr zurück, wenn es um Optionsmodelle geht“, was Petry kritisierte.

Entbürokratisierung und Digitalisierung der bAV

Zudem finde sich im bAV-Reformpaket nichts zur Verbesserung des deckungsmittelstärksten Durchführungsweges, der Direktzusage. Die ertragssteuerliche und handelsbilanzielle Bewertung von Direktzusagen müssten dringend angepasst und so weit wie möglich vereinheitlicht werden. Und auch die Vorschläge zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung blieben weit hinter den Möglichkeiten zurück. „Warum will man immer noch am Schriftformerfordernis festhalten? Warum müssen Versorgungswerke oder Arbeitgeber immer noch Daten erheben, die an anderer Stelle schon vorliegen?“

Zum Abschluss ihrer Stellungnahme zum bAV-Reformpaket kommt die Aba-Chefin noch einmal auf die Generationengerechtigkeit zu sprechen und dringt auf eine Reform aller drei Rentensäulen: „Mehr Generationengerechtigkeit in der betrieblichen Altersversorgung bedeutet auch: Übertriebener Besitzstandsschutz darf nicht die Hoffnungen der jüngeren Generation auf Betriebsrentenzusagen zunichtemachen. Unter Berücksichtigung des rechtlich garantierten Besitzstandsschutzes, müssen bereits erteilte Zusagen leichter für die Zukunft abänderbar sein“, forderte Petry. „Nach dem BRSG II ist vor einer umfassenden Reform aller drei Säulen der Altersversorgung. Verlässliche, moderne und breit zugängliche Betriebsrenten sind dafür essentiell.“

Der Referentenentwurf beruht nach Aba-Angaben inhaltlich auf dem unter gleichem Namen von der Ampel-Koalition in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Gesetzentwurf. Das Bundesfinanzministerium hatte Verbänden die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entwurf gegeben. Die Frist dafür endete am 8. August 2025.

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition am 6. November 2024, als Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) veranlasste, konnten zahlreiche Gesetzgebungsverfahren der bisherigen Koalitionäre nicht abgeschlossen werden. Davon betroffen war auch das BRSG II.

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